Die neue Frist ist seit Freitag gültig: Statt bisher zwei Tage dürfen Vertragsärzte den Beginn einer Arbeitsunfähigkeit drei Tage rückdatieren - in Ausnahmefällen.
05.04.2016 | Nachrichten
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Die neue Frist ist seit Freitag gültig: Statt bisher zwei Tage dürfen Vertragsärzte den Beginn einer Arbeitsunfähigkeit drei Tage rückdatieren - in Ausnahmefällen.