Skip to main content
Erschienen in: Der Freie Zahnarzt 7-8/2014

23.07.2014 | recht steuern wirtschaft

Alles, was Recht ist

verfasst von: hc, sas

Erschienen in: Der Freie Zahnarzt | Ausgabe 7-8/2014

Einloggen, um Zugang zu erhalten

Auszug

Die kassenzahnärztlichen Vereinigungen sind verpflichtet, bei der Übersendung von Abrechnungsdaten an die Krankenkassen die Vertragszahnärzte namentlich zu nennen. Dies hat das Bundessozialgericht (Az. B 6 KA 19/13 R) in Kassel entschieden und gab damit nach mehrjährigem Rechtsstreit der AOK Bayern nun uneingeschränkt Recht. Eine Pseudonymisierung der Zahnarztnummer ist dem obersten deutschen Sozialgericht zufolge jedoch nicht mit dem Sozialgesetzbuch vereinbar. Bisher wurde bei der zahnärztlichen Abrechnung der Name des Vertragszahnarztes für die Krankenkasse je Behandlungsfall gesondert verschlüsselt. Damit war aber, so das BSG, eine praxisbezogene Abrechnung nicht möglich. Die Grundsatzentscheidung des BSG gilt für alle Krankenkassenarten. …
Metadaten
Titel
Alles, was Recht ist
verfasst von
hc
sas
Publikationsdatum
23.07.2014
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
Der Freie Zahnarzt / Ausgabe 7-8/2014
Print ISSN: 0340-1766
Elektronische ISSN: 2190-3824
DOI
https://doi.org/10.1007/s12614-014-2064-x

Weitere Artikel der Ausgabe 7-8/2014

Der Freie Zahnarzt 7-8/2014 Zur Ausgabe

Berufspolitische Termini

Council of European Dentists (CED)

Newsletter

Bestellen Sie unseren kostenlosen Newsletter Update Zahnmedizin und bleiben Sie gut informiert – ganz bequem per eMail.