Erschienen in:
30.01.2015 | recht steuern wirtschaft
Alles, was Recht ist
verfasst von:
sas
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
|
Ausgabe 2/2015
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Auszug
Adipositas kann bei einer deutlichen Einschränkung an der Teilhabe am Berufsleben als Behinderung angesehen werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Ende vergangenen Jahres festgestellt. Damit fiele die krankhafte Fettleibigkeit unter bestimmten Bedingungen unter das Diskriminierungsverbot, das allen Arbeitnehmern eine gleichberechtigte Teilhabe am Berufsleben ermöglichen soll und hat Auswirkungen auf die Anstellungsverträge. Geklagt hatte ein Mann aus Dänemark, dessen Arbeitsvertrag als Tagesvater, den er mit der Gemeinde geschlossen hatte, nach Jahren gekündigt worden war. Zwar wurde die Kündigung nicht mit der Adipositas des Mannes begründet, jedoch wurde sie in dem Kündigungsgespräch thematisiert. Das nationale Gericht erbat eine Vorabentscheidung des EuGH zu einer möglichen Diskriminierung wegen Adipositas. Dieser Sachverhalt wird allerdings im Unionsrecht nicht geregelt. Wohl aber die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung. Der EuGH stellte nun fest, dass Adipositas unter bestimmten Umständen dazu gezählt werden kann. Das dänische Gericht muss entscheiden, ob diese Umstände im konkreten Fall des Tagesvaters vorliegen. (Az. C-354/13) …