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Erschienen in: Der Freie Zahnarzt 6/2014

03.06.2014 | recht | steuern | wirtschaft

Arzttermin geplatzt — Ausfallhonorar fällig?

Praxisorganisation

verfasst von: Dr. Harald Clade

Erschienen in: Der Freie Zahnarzt | Ausgabe 6/2014

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Zusammenfassung

Keine Zeit, keine Lust — oder Angst vor der Behandlung beim Arzt oder Zahnarzt: Es gibt viele Gründe, einen vereinbarten Arzttermin abzusagen, zu verschieben oder zu schwänzen. Vor allem in Bestellpraxen oder bei vereinbarten Operationsterminen ist dies für den Arzt oft ein Ärgernis. Kann er ein Ausfallhonorar beanspruchen? Eine gute Praxisorganisation, eine funktionierende Bestellpraxis sind das A und O zum Erfolg der Berufsausübung niedergelassener Ärzte fast aller Fachrichtungen. Um den Praxisablauf optimal zu organisieren, sind feste Terminvergaben oftmals ein wichtiges Hilfsmittel, um den Arbeitstag zu strukturieren.
Metadaten
Titel
Arzttermin geplatzt — Ausfallhonorar fällig?
Praxisorganisation
verfasst von
Dr. Harald Clade
Publikationsdatum
03.06.2014
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
Der Freie Zahnarzt / Ausgabe 6/2014
Print ISSN: 0340-1766
Elektronische ISSN: 2190-3824
DOI
https://doi.org/10.1007/s12614-014-1998-3

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