Erschienen in:
03.06.2014 | recht | steuern | wirtschaft
Arzttermin geplatzt — Ausfallhonorar fällig?
Praxisorganisation
verfasst von:
Dr. Harald Clade
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 6/2014
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Zusammenfassung
Keine Zeit, keine Lust — oder Angst vor der Behandlung beim Arzt oder Zahnarzt: Es gibt viele Gründe, einen vereinbarten Arzttermin abzusagen, zu verschieben oder zu schwänzen. Vor allem in Bestellpraxen oder bei vereinbarten Operationsterminen ist dies für den Arzt oft ein Ärgernis. Kann er ein Ausfallhonorar beanspruchen? Eine gute Praxisorganisation, eine funktionierende Bestellpraxis sind das A und O zum Erfolg der Berufsausübung niedergelassener Ärzte fast aller Fachrichtungen. Um den Praxisablauf optimal zu organisieren, sind feste Terminvergaben oftmals ein wichtiges Hilfsmittel, um den Arbeitstag zu strukturieren.