Erschienen in:
30.04.2015 | recht steuern wirtschaft
Patientenrechtegesetz in der Praxis erfüllen — ein Beispiel
Aufklärung über die Schmerzausschaltung
verfasst von:
Dr. med. dent. Wolfgang Bender, Lothar Taubenheim
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 5/2015
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Zusammenfassung
Das Patientenrechtegesetz gibt vor, dass neben den Risiken auch auf Alternativen zur Maßnahme hinzuweisen ist, wenn mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methoden zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können. Über diese Möglichkeiten muss der Zahnarzt mit seinen Patienten vor der Behandlung sprechen.