Erschienen in:
31.03.2015 | politik
Drei Härtegrade: Richtlinien, Leitlinien, Empfehlungen
Behandeln nach dem Stand der Wissenschaft
verfasst von:
Dr. Harald Clade
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 4/2015
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Zusammenfassung
In der Praxis werden in der Regel drei (zahn)medizinische Handlungsanleitungen herangezogen, um den Standard der Diagnose und Therapie zu definieren: Richtlinien, Leitlinien und Empfehlungen. Diese Vorgaben haben unterschiedliche Verbindlichkeitsgrade und abweichende haftungsrechtliche Bedeutung bei Verstößen gegen die Regeln. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Leitlinien dürfen nicht unbesehen dem medizinischen Standard gleichgesetzt werden. Es muss stets der aktuelle Stand der Wissenschaft berücksichtigt werden (Az. VI ZR 382/12).