Als Berufskrankheiten kommen solche Erkrankungen in Frage, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Welche Erkrankungen als Berufskrankheiten anerkannt werden können, hat der Gesetzgeber in der Liste der Berufskrankheiten festgelegt. Für Zahnärzte kann die Liste der Berufskrankheiten auf der Webseite der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) eingesehen werden (www.bgw-online.de). …
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