Erschienen in:
30.01.2015 | aktuell
Betriebskrankenkassen
Bundesrechnungshof rügt Investition in Kunst
verfasst von:
hc
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
|
Ausgabe 2/2015
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Auszug
Dass manche Funktionäre der Krankenkassen und das Verwaltungspersonal zuweilen in schmucken Büroräumen und teuren Verwaltungsgebäuden residieren wollen, ist bekannt und eine oftmals kritisierte Fehlinvestition von Zwangsbeiträgen der Krankenkassenpflichtmitglieder. Dass einzelne Krankenkassen auch in Kunst investieren, fiel jetzt dem Bundesrechnungshof auf, der in seinem knapp 360 Seiten umfassenden Jahresbericht für 2014 mehr als 2.000 Fälle von mangelnder Ausgabendisziplin, fehlender Mittelkontrolle und Verschwendung von öffentlichen Geldern in allen Gesellschaftsbereichen zusammenstellte. Konkret: Ein (nicht genannter) Landesverband der Betriebskrankenkassen (BKK) hatte rund 200.000 Euro für 86 ansehnliche Kunstwerke ausgegeben. Auf Nachfragen der Rechnungsprüfer räumte die Geschäftsführung des Verbandes zwar ein, dass der Kauf ein Fehler war. Ungeachtet dessen verzichtete sie jedoch darauf, Haftungsansprüche gegen die Verantwortlichen geltend zu machen. Schließlich sei es „sachlich begründet“ gewesen, die Räume des Landesverbandes „adäquat“ mit Kunstobjekten zu schmücken. Das sehen die Kontrolleure und Kassenwarte des Bundes anders: Sie rügten, dass der Verband „gegen seine Pflicht verstoßen hat, wirtschaftlich und sparsam zu handeln“. Dies stehe schließlich als Gebot im Sozialgesetzbuch V. Außerdem sei der Ankauf der Kunstwerke „nur lückenhaft dokumentiert“. …