Erschienen in:
30.01.2015 | aktuell
Gesetzliche Krankenkassen
Einheitsbeitrag ade: 65 Kassen haben Beiträge gesenkt
verfasst von:
sas
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
|
Ausgabe 2/2015
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Auszug
Den Einheitsbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es seit dem Jahreswechsel nicht mehr. Gesetzliche Krankenkassen durften nun den seit 2009 geltenden Einheitsbeitrag von 15,5 Prozent ändern. Der Mindestbeitrag wurde auf 14,6 Prozent festgelegt, die Krankenkassen können dazu jedoch prozentuale Zusatzbeiträge erheben. Die Beitragsspanne für die Versicherten liegt seit dem 1. Januar 2015 zwischen 14,6 und 15,9 Prozent. Viele Kassen erheben nun zwar einen Zusatzbeitrag, senken insgesamt jedoch den Beitrag für ihre Mitglieder unter die bislang gültige 15,5-Prozent-Marke. 65 Kassen haben laut Stiftung Warentest ihren Beitrag gesenkt, acht Kassen haben ihn erhöht. Für viele Versicherte heißt das, dass sich ein Wechsel der Krankenkasse finanziell lohnen könnte. Allerdings sollten sich Versicherte vor einem Wechsel gut informieren, ob ihre Krankenkasse zusätzliche Leistungen übernimmt, die eine andere, die vielleicht günstiger ist, nicht im Programm hat. Der Arbeitgeberanteil für den neuen Beitragssatz wurde auf 7,3 Prozent für die Versicherten eingefroren. Der Vorstandsvorsitzende der Techniker Krankenkasse, Dr. Jens Baas, wies darauf hin, dass sich die Zusatzbeiträge in den kommenden Jahren zu Ungunsten der Mitglieder entwickeln könnten und rechnete mit einem Anstieg von bis zu 2,5 Prozent, die allein von den Versicherten gestemmt werden müssten. Von den 124 Krankenkassen in Deutschland sind 76 frei für die Versicherten wählbar. Bei diesen sind fast 97 Prozent der Beitragszahler versichert. …