Die Urteile des Bundessozialgerichts zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ziehen Kreise. Eine allzu strikte Auslegung durch die Rentenversicherung würde die Versorgungswerke gefährden. Damit wäre letztlich niemandem geholfen.
31.07.2014 | Recht für Ärzte | Nachrichten | Online-Artikel