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Erschienen in: Der Freie Zahnarzt 12/2014

03.12.2014 | aktuell

BSG-Urteil

Elektronische Gesundheitskarte ist rechtmäßig

verfasst von: cas

Erschienen in: Der Freie Zahnarzt | Ausgabe 12/2014

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Auszug

Die Fotopflicht, das Speichern der Versichertenstammdaten und deren Abgleich bei den Ärzten mit den Daten der Krankenkassen sind rechtens. Zu diesem Urteil kam das Bundessozialgericht (BSG) im November in Kassel. Geklagt hatte ein Mann, der seiner Kasse kein Foto für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) schickte und den Speicherchip ablehnte. Sein Argument: Es würden Daten gespeichert, ohne dass der Versicherte Einfluss auf die Verwendung habe. Das Gericht lehnte diesen Einwand ab. Die Fotopflicht, die Stammdatenspeicherung und deren Abgleich seien zwar ein Eingriff in das Recht auf informelle Selbstbestimmung, aber dieses Recht gelte „nicht schrankenlos“. Bei der eGK sei dieser Eingriff „durch überwiegende Allgemeininteressen gerechtfertigt“, urteilten die Richter. …
Metadaten
Titel
BSG-Urteil
Elektronische Gesundheitskarte ist rechtmäßig
verfasst von
cas
Publikationsdatum
03.12.2014
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
Der Freie Zahnarzt / Ausgabe 12/2014
Print ISSN: 0340-1766
Elektronische ISSN: 2190-3824
DOI
https://doi.org/10.1007/s12614-014-2284-0

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