Erschienen in:
03.12.2014 | aktuell
BSG-Urteil
Elektronische Gesundheitskarte ist rechtmäßig
verfasst von:
cas
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
|
Ausgabe 12/2014
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Auszug
Die Fotopflicht, das Speichern der Versichertenstammdaten und deren Abgleich bei den Ärzten mit den Daten der Krankenkassen sind rechtens. Zu diesem Urteil kam das Bundessozialgericht (BSG) im November in Kassel. Geklagt hatte ein Mann, der seiner Kasse kein Foto für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) schickte und den Speicherchip ablehnte. Sein Argument: Es würden Daten gespeichert, ohne dass der Versicherte Einfluss auf die Verwendung habe. Das Gericht lehnte diesen Einwand ab. Die Fotopflicht, die Stammdatenspeicherung und deren Abgleich seien zwar ein Eingriff in das Recht auf informelle Selbstbestimmung, aber dieses Recht gelte „nicht schrankenlos“. Bei der eGK sei dieser Eingriff „durch überwiegende Allgemeininteressen gerechtfertigt“, urteilten die Richter. …