Erschienen in:
30.04.2015 | recht steuern wirtschaft
Fairer Prozess
verfasst von:
sas
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
|
Ausgabe 5/2015
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Auszug
Bei Arzthaftungsprozessen müssen Gerichte in besonderem Maße für ein faires Verfahren sorgen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm kürzlich festgestellt. Die Betonung des „fairen Verfahrens“ war offenbar notwendig, weil es gerade in Arzthaftungsprozessen „typischerweise ein Informationsgefälle zwischen der ärztlichen Seite und dem Patienten gibt, das auszugleichen ist“. Ein Urteil der ersten Instanz wurde damit aufgehoben. In dem zugrunde liegenden Fall ging es um einen bei der Geburt erlittenen Schaden eines Kindes, für den der Kläger Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen unzureichender ärztlicher Betreuung verlangte. Die eingeholten Gutachten ließ sich das erste Gericht mündlich erklären. Das OLG rügte die Einholung eines nur mündlichen Gutachtens als fehlerhaft. Zu einem fairen Prozess gehöre es, einer „medizinisch nicht sachkundigen Partei Gelegenheit zu geben, auch nach dem Vorliegen eines gerichtlichen Gutachtens unter Zuhilfenahme eines weiteren Mediziners zu schwierigen medizinischen Fragen noch einmal Stellung zu nehmen“. Andernfalls könne einem vorliegenden Gutachten keine andere Meinung entgegengehalten werden. Az. 26 U 5/14 …