Erschienen in:
18.07.2015 | recht steuern wirtschaft
Bundessozialgericht entschärft Damoklesschwert der Honorarkürzung
Gnadenfrist für Fortbildungsnachweise
verfasst von:
RA Michael Lennartz
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 7-8/2015
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Zusammenfassung
Fortbildung ist berufs- und vertragszahnarztrechtliche Pflicht. Umso ärgerlicher ist es, wenn die notwendigen Punkte gesammelt, aber die Einreichung der Nachweise innerhalb der Fünf-Jahres-Frist versäumt wurde, da das Vertragszahnarztrecht nicht nur an unterlassene Fortbildung, sondern auch deren bloß unterlassenen Nachweis eine erhebliche Sanktion knüpft.