Erschienen in:
29.05.2015 | zu guter letzt
Lebensrisiko
verfasst von:
sas
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
|
Ausgabe 6/2015
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Auszug
Das Leben an sich birgt ein gewisses Risiko – und endet meistens tödlich, wie ganz besonders geistreiche Spaßvögel den Satz gern beenden. Nicht tödlich, aber deutlich schmerzhaft und kostenintensiv endete für einen Gast in Süddeutschland ein Restaurantbesuch, bei dem er sich nach einem Biss auf ein Stückchen Knochen zwar nicht die Zähne, aber doch immerhin eine Zahnbrücke ausbiss. Der Fall landete vor Gericht, weil der Wirt dem Gast die Kosten für eine neue Brücke samt Zahnarztkosten nicht erstatten wollte. Der Münchener Amtsrichter blieb auf dem Boden und entschied: „Allgemeines Lebensrisiko“. Was so viel heißt wie: Pech gehabt, wer sich ein Nackensteak im Lokal bestellt, kann damit rechnen, dass sich im Fleisch kleine Knochenstücke befinden, auch wenn der Gastwirt seine zum Verzehr vorgesehenen Lebensmittel überprüft hat. Der Richter ging sogar noch einen kleinen Schritt weiter – was den Gast besonders geärgert haben dürfte: Ein „auch nur durchschnittlich gebildeter Verbraucher“ wisse, dass es sich bei Fleisch um ein Produkt handelt, welches vom Tier stammt, in dem in seiner ursprünglichen Form Knochen vorhanden seien, machte der Richter deutlich. Dumm gelaufen, könnte man schlicht sagen. Mit knapp 2800 Euro für die Erneuerung des Zahnersatzes war das wohl das teuerste Steak im Leben des Gastes. …