Erschienen in:
01.11.2014 | praxis
OVG NRW zur Nr. 1040 „PZR“ plus subgingivale Belagentfernung
Hier irrt das Oberverwaltungsgericht in seiner Begründung
verfasst von:
Springer-Verlag
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 11/2014
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Auszug
Es gibt einen Beschluss — das ist kein Urteil — des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Düsseldorf (21.02.2014, Az. 1 A 477/13) zur Nichtzulassung der Berufung gegen das rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf (17.01.2013, Az. 13 K 5973/12). Das VG hatte die Berechnung der „Entfernung klinisch erreichbarer subgingivaler Beläge“ (gemäß § 1 Abs. 5 ZHG) neben zahn- und sitzungsgleicher „professioneller Zahnreinigung“ (1040 GOZ) mangels zahnmedizinischer Fachkenntnis fehlerhaft begründet abgelehnt. Das Verfahren war von einem Versicherten beziehungsweise Berechtigten angestrengt worden und ohne Sachverständigen und ohne Rat gebende Begleitung eines Zahnarztes erfolgt. Das sind Verfahrenskonstellationen, die unbedingt vermieden werden müssen, insbesondere, wenn es in die nächste Instanz gehen soll und die Voraussetzungen nicht gut sind. …