Erschienen in:
18.07.2015 | praxis
Ergänzungsleistungen — Der gangbare Weg
Revision von Wurzelkanalbehandlungen in der GKV
verfasst von:
Dr. Christian Öttl
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 7-8/2015
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Zusammenfassung
Für die Therapie fehlgeschlagener Wurzelkanalbehandlungen sieht der Gemeinsame Bundesausschuss für die gesetzlich Versicherten die chirurgische apikale Intervention vor. Das bedeutet, bei einer Reinfektion des apikalen Kanalsystems soll mittels einer Wurzelspitzenresektion der erkrankte Bereich entfernt werden und ein dichter Verschluss des Apex erfolgen (Behandlungsrichtlinie B III 9.4).