Erschienen in:
18.07.2015 | aktuell
Leserbrief zum Artikel „Zahnarzt muss Aufklärung beweisen können“ in DFZ 5/2015
Übertriebene Regulierungswut
verfasst von:
Dr. Wolfgang Fischer
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
|
Ausgabe 7-8/2015
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Auszug
Der hier referierte Fall reizt — Patientenrechtegesetz hin, Patientenrechtegesetz her — zu einer Reaktion. „Alles, was Recht ist“, heißt es in jeder Ausgabe des „Freien Zahnarztes“. Aber mal ehrlich: Was hat die Kollegin, die eine Schmerzpatientin über deren Befund aufgeklärt und ihr eine Trepanation zur Schmerzbeseitigung empfohlen hat, de facto verbrochen? Aus dem Report von Herrn Lennartz geht hervor, dass die Patientin offenbar die ihr angebotene umgehende Trepanation ausdrücklich abgelehnt hatte, und ihr Monate später der betreffende Zahn extrahiert werden musste. Der einzige Vorwurf, den sich die Kollegin gefallen lassen müsste, wäre der, die weitere Behandlung der Patientin nicht abgelehnt und sie an einen anderen Zahnarzt verwiesen zu haben. Der geschilderte Fall zeigt deutlich, wie schwachsinnig und am realen Leben vorbei solche „Gesetze“ verfasst und interpretiert werden. Man kann die Regulierungswut auch übertreiben und mit derlei unsinnigem Verwaltungspopanz natürlich äußerst effizient eine Mengenbegrenzung im sogenannten Gesundheitswesen erreichen. Denn in der Zeit, in der sich ein behandelnder Arzt mit solch grobem Unfug beschäftigen muss, ist er schon nicht in der Lage, kranke Menschen zu behandeln. (...) …