Erschienen in:
03.12.2014 | praxis
Chirurgische Leistungen
Wann ist welche Plastik bei der Wundversorgung abrechenbar?
verfasst von:
Springer-Verlag
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
|
Ausgabe 12/2014
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Auszug
Die allgemeinen Bestimmungen der GOZ Teil D (chirurgische Leistungen) besagen, dass die primäre unmittelbar entstandene, erste Wundversorgung, zum Beispiel das Glätten des Knochens, die Wundreinigung, das Umschneiden, das Tamponieren, der Wundverschluss ohne zusätzliche Lappenbildung, gegebenenfalls das Fixieren eines plastischen Wundverbands Bestandteil der Leistungen im Teil „D. Chirurgie“ sind und nicht gesondert berechnet werden können. …