Ist die vertragsärztliche Tätigkeit mittlerweile eine berufsrechtsfreie Zone? So lautete die zugespitzte Grundfrage des Frühjahrssymposiums der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztarztrecht (DGfK). Aus unterschiedlichen Perspektiven sollte geklärt werden, ob der Bund seine Regelungskompetenz für die Sozialversicherung via Sozialgesetzbuch V (SGB V) als Einfallstor zur Regelung berufsrechtlicher Belange nutzt, für die er laut Verfassung nicht zuständig ist.
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