Erschienen in:
29.05.2015 | praxis
Ergänzungsleistungen – Der gangbare Weg
Wurzelkanalbehandlungen
verfasst von:
Dr. Christian Öttl
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 6/2015
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Zusammenfassung
Bei der Behandlung von Wurzelkanälen in der vertragszahnärztlichen Versorgung gibt es das „Alles-oder-nichts–Prinzip“. Entweder wird die Wurzelkanalbehandlung ganz auf die gesetzliche Krankenkasse mit den im BEMA zur Verfügung stehenden Leistungsnummern abgerechnet, oder die Behandlung wird komplett privat berechnet (sogenanntes „Zuzahlungsverbot“). Nur Leistungen, die nicht im BEMA sind, können bei den GKV-Versicherten privat vereinbart und berechnet werden.