Zusammenfassung
Ärztlicher Umgang mit Kindeswohlgefährdungen betrifft zahlreiche Berufsgruppen mit unterschiedlicher Expertise und unterschiedlichen Rollen und Aufgaben. Kinder- und Jugendärzte, Kinderchirurgen, Sozial- und Neuropädiater, gelegentlich auch Kinder- und Jugendpsychiater sind meist die fallverantwortliche Berufsgruppe und koordinieren den auch innermedizinisch multiprofessionellen Umgang mit Verdachtsfällen. Je nach Berufsfeld ergeben sich unterschiedliche Ansätze des Umgangs (Praxis, Klinik, öffentliches Gesundheitswesen, Rechtsmedizin). Und je nach Art der Misshandlung ergeben sich unterschiedliche Aufgaben hinsichtlich der Diagnosefindung. Kinderärzte, im Säuglingsalter auch Hebammen, gehören zu den wenigen außerfamiliären Kontaktpersonen, die das Kind bereits im Säuglings- und Vorschulalter regelmäßig sehen.