Erschienen in:
01.11.2014 | recht steuern wirtschaft
Alles, was Recht ist
verfasst von:
sas
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 11/2014
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Auszug
Pizzaessen ist in mancherlei Hinsicht nicht ganz gesund. Besonders allerdings dann, wenn Metallteile in den italienischen Teigfladen eingebacken sind. Dies bekam eine Frau aus Bayern recht schmerzhaft zu spüren, als sie nach Feierabend in ihre vegetarische Pizza biss und sich durch ein Metallteil, das sich auf oder in der Pizza befunden hatte, einen Backenzahn abbrach. Der Bringdienst wollte jedoch von Schadenersatz nichts wissen und gab sogar dem Lebensgefährten der Frau eine Mitschuld, da er vorher von der Pizza gegessen habe. Das Metallteil holte ein Fahrer vorsorglich ab — es verschwand auf Nimmerwiedersehen. Beim Zahnarzt ließ die Frau ihren Zahn wiederherstellen und mit einer Vollkeramikteilkrone überziehen. Einen Teil der Kosten übernahm die Versicherung, weitere 1127 Euro stellte die Dame dem Pizzabäcker in Rechnung. Zahlen wollte er nicht, muss er aber, wie das Amtsgericht München feststellte. Grundsätzlich hafte der Inhaber nach Grundsätzen der Produkthaftung — und bei der Pizza habe ein Fabrikationsfehler vorgelegen. Zusätzlich musste der Inhaber des Bringdienstes 300 Euro Schmerzensgeld bezahlen (Az. 231 C 7215/11). …