Erschienen in:
13.11.2014 | recht | steuern | wirtschaft
Alles was Recht ist
verfasst von:
sas
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
|
Ausgabe 4/2014
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Auszug
Eine verpatzte Behandlung kann teuer werden – für den Zahnarzt: Leidet ein Patient wegen eines Behandlungsfehlers sechs Tage lang unter starken Schmerzen und hat er zudem eine Gefühlsbeeinträchtigung, ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts Koblenz ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro durchaus gerechtfertigt (Az. 5 U 1202/13). Im verhandelten Fall war dem Zahnarzt beim Setzen von drei Implantaten ein Fehler unterlaufen, der bei dem Patienten zu sechs Tage dauernden Nervenschmerzen und einer fortdauernden Gefühlsbeeinträchtigung führte. Bereits in der ersten Instanz hielt das Landgericht Mainz ein Schmerzensgeld von 5000 Euro für gerechtfertigt. Der Zahnarzt hielt die Summe für zu hoch und ging Berufung. Das Oberlandesgericht Koblenz bestätigte jedoch das Urteil: Zu berücksichtigen sei nicht nur die Dauer der Schmerzen, sondern auch deren Intensität. Zudem sei die Dauer der Gefühlsbeeinträchtigungen des Patienten ungewiss gewesen. …