Erschienen in:
07.11.2015 | recht steuern wirtschaft
Alles, was Recht ist
verfasst von:
sas
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 11/2015
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Auszug
Gute Nachrichten könnte es für all jene geben, die vom Damoklesschwert der Wirtschaftlichkeitsprüfung bedroht sind. Das Sozialgericht Berlin hat jetzt die derzeitige Praxis in der Wirtschaftlichkeitsprüfung für rechtswidrig erklärt. Vor Gericht gezogen war ein Zahnarzt, gegen den nach einer Wirtschaftlichkeitsprüfung Honorarrückforderungen in Höhe von 24.000 Euro festgesetzt worden waren. Geprüft worden war der Zahnarzt mit der Methode nach Durchschnittswerten. Dabei werden die Fallkosten des geprüften Zahnarztes mit den Durchschnittsfallkosten aller Berliner Zahnärzte verglichen und dürfen diese maximal um 40 Prozent überschreiten. Bei Zahnärzten ist diese Prüfmethode hoch umstritten, doch nicht die Methode als solches fiel beim Sozialgericht durch. Die Richter beanstandeten vielmehr, dass diese Prüfmethode nicht zwischen den Kassen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) vereinbart sei — und deshalb auch nicht zur Anwendung kommen dürfe. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Az. S 79 KA 327/14 …