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Erschienen in: Der Freie Zahnarzt 11/2015

07.11.2015 | recht steuern wirtschaft

Alles, was Recht ist

verfasst von: sas

Erschienen in: Der Freie Zahnarzt | Ausgabe 11/2015

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Auszug

Gute Nachrichten könnte es für all jene geben, die vom Damoklesschwert der Wirtschaftlichkeitsprüfung bedroht sind. Das Sozialgericht Berlin hat jetzt die derzeitige Praxis in der Wirtschaftlichkeitsprüfung für rechtswidrig erklärt. Vor Gericht gezogen war ein Zahnarzt, gegen den nach einer Wirtschaftlichkeitsprüfung Honorarrückforderungen in Höhe von 24.000 Euro festgesetzt worden waren. Geprüft worden war der Zahnarzt mit der Methode nach Durchschnittswerten. Dabei werden die Fallkosten des geprüften Zahnarztes mit den Durchschnittsfallkosten aller Berliner Zahnärzte verglichen und dürfen diese maximal um 40 Prozent überschreiten. Bei Zahnärzten ist diese Prüfmethode hoch umstritten, doch nicht die Methode als solches fiel beim Sozialgericht durch. Die Richter beanstandeten vielmehr, dass diese Prüfmethode nicht zwischen den Kassen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) vereinbart sei — und deshalb auch nicht zur Anwendung kommen dürfe. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Az. S 79 KA 327/14 …
Metadaten
Titel
Alles, was Recht ist
verfasst von
sas
Publikationsdatum
07.11.2015
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Der Freie Zahnarzt / Ausgabe 11/2015
Print ISSN: 0340-1766
Elektronische ISSN: 2190-3824
DOI
https://doi.org/10.1007/s12614-015-5944-9

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