Erschienen in:
23.07.2014 | aktuell
Befreiungsregelungen bei „Altverträgen“
Versorgungswerke
verfasst von:
hc
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
|
Ausgabe 7-8/2014
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Auszug
Nach Maßgabe von drei Grundsatzurteilen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 31. Oktober 2012 haben sich für die Angehörigen der akademischen Heilberufe, die Pflichtmitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks sind, die Bedingungen für eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) grundlegend geändert. Nunmehr muss bei einem Wechsel der ärztlichen Tätigkeit und des bisherigen Berufsfelds innerhalb von drei Monaten ein neuer Antrag gestellt werden, um von der sonst bestehenden Rentenversicherungspflicht befreit zu werden. …