Erschienen in:
03.10.2015 | praxis
GOZ-Tipp
Begründung wird einfach abgelehnt: Erläuterung hilft
verfasst von:
Springer-Verlag
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
|
Ausgabe 10/2015
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Auszug
Ein Patient ist verärgert wegen einer abgelehnten Begründung für eine bestimmte Behandlung. Ärgerlich auf wen? Auf die Beihilfe, die nicht zahlt? Oder auf den Zahnarzt? Wenn er sich über die Beihilfe ärgert, dann ist das berechtigt. Denn eine verordnungskonforme Begründung zu beanstanden, also zahnmedizinisch-inhaltlich anzuzweifeln oder gar als nicht zutreffend zu bezeichnen, steht einem Beihilfesachbearbeiter nicht zu, ist meist anmaßend und gegebenenfalls sogar ein nicht hinnehmbarer rechtsrelevanter Übergriff. …