Erschienen in:
03.12.2014 | politik
Definition der Berufsunfähigkeit
Berufsunfähig heißt nicht arbeitsunfähig
verfasst von:
ml
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
|
Ausgabe 12/2014
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Auszug
Für den Bereich der privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen wurde der Begriff der Berufsunfähigkeit (BU) im Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) 2009 definiert. Dort heißt es: „Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann“ (§ 172 Abs.2 VVG). …