Erschienen in:
29.03.2016 | recht steuern wirtschaft
Vermögen und Verbindlichkeiten
Das Kapitalkonto – ein ziemlich unbekanntes Wesen
verfasst von:
Michael Laufenberg, StB
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 4/2016
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Zusammenfassung
Jeder Gesellschafter einer zahnärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft braucht spätestens nach Ablauf eines Jahres den Stand seines Kapitalkontos. Dies ist nicht nur aus steuerlichen Gründen notwendig, sondern auch, um Konflikte mit seinem Partner – oder bei größeren Gemeinschaften mit seinen Partnern – zu vermeiden. Die Praxis zeigt allerdings, dass der Steuerberater sehr häufig keine Kapitalkontenentwicklung für jeden einzelnen Gesellschafter erstellt. Das hat möglicherweise schwerwiegende Spätfolgen.