Etwa jede zehnte Arzneimittelverordnung in der dermatologischen Praxis erfolgt außerhalb des zugelassenen Indikationsbereichs. Damit bewegt sich der Arzt jedoch in einer Grauzone, in der einige Hürden zu beachten sind.
13.05.2015 | DDG-Tagung 2015 | Nachrichten | Online-Artikel