19.04.2024 | Fokus
Der einheitliche onkologische Basisdatensatz (oBDS)
Gesetzliche Grundlage, beteiligte Organisationen, Prozesse
verfasst von:
M. Klinkhammer-Schalke, K. Kleihues van Tol, R. Jurkschat, M. Meyer, A. Katalinic, B. Holleczek, F. Braulke, C. Schneider, B. Franke, W. Hoffmann, A. Nennecke, und die Mitglieder der AG Daten
Erschienen in:
Forum
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Zusammenfassung
Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e. V. (ADT) und die Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e. V. (GEKID) haben gemeinsam mit der Plattform § 65c gemäß § 65c Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) die Aufgabe, den bundesweit einheitlichen onkologischen Basisdatensatz (oBDS) einschließlich ergänzender organspezifischer Module festzulegen. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben erfolgt in der Arbeitsgemeinschaft Daten, die sich aus stimmberechtigten Vertreter*innen der genannten Organisationen zusammensetzt. Beratende Mitglieder sind Vertretungen der Deutschen Krebsgesellschaft, Patient*innen und Comprehensive Cancer Centers (CCC) der Deutschen Krebshilfe. Der im Delphi-Konsensusverfahren abgestimmte oBDS wird im Bundesanzeiger publiziert und ist Grundlage für die ärztlichen Meldungen an die flächendeckenden klinischen Krebsregister nach § 65c SGB V. Technische Grundlage ist die bundesweit einheitliche XML-Schnittstelle.