Ein bestialischer Mord an einer älteren Frau. Aufgrund des Verletzungsmusters vermutet das Gericht zunächst das Werk eines sexuellen Triebtäters. Die Gutachter kommen jedoch zu einem anderen Ergebnis.
27.09.2017 | DGRM-Jahrestagung 2017 | Kongressbericht | Nachrichten