Zusammenfassung
Somatische Befunde sind meistens der Ausgangspunkt des Verdachtes auf eine körperliche Kindesmisshandlung. Bei der Diagnosefindung sind sie einer der beweiskräftigsten und im sozio-legalen System hoch bewerteten Parameter. Die fachgerechte und wissenschaftlich abgesicherte Befunderhebung, Interpretation und Diagnosestellung unter Berücksichtigung von Differenzialdiagnosen sind elementare Voraussetzungen, um aus einem körperlichen Befund die Diagnose einer Kindesmisshandlung abzuleiten. Diese Diagnose kann weitreichende Folgen haben, wie z. B. die Einbeziehung des Jugendamtes, familienrechtliche Eingriffe (einschließlich der Einschränkung der elterlichen Sorge oder andere Kindesschutzmaßnahmen) oder strafrechtliche Konsequenzen. Daher ist eine möglichst strukturierte und vollständige Form der Anamneseerhebung und Befunddokumentation erforderlich. Da die Krankenakte zu einem späteren Zeitpunkt Bestandteil eines Ermittlungsverfahrens werden kann, ist besondere Sorgfalt erforderlich. Eine evidenzbasierte und leitliniengemäße Diagnostik erfordert die Kenntnis der jeweils indizierten Untersuchungsschritte und -methoden, insbesondere hinsichtlich des modifizierten Röntgenskelettscreenings der AWMF Kinderschutzleitlinie 2019.