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Erschienen in: Der Freie Zahnarzt 4/2014

13.11.2014 | aktuell

Termin gegen Geld?

Disziplinarverfahren gegen Augenärztin

verfasst von: sas

Erschienen in: Der Freie Zahnarzt | Ausgabe 4/2014

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Auszug

Es riecht ganz deutlich nach einem recht schmutzigen Geschäft: Fachärzte sollen von ihren Patienten Geld für zeitnahe Termine verlangt haben. Den Stein ins Rollen brachte eine Cottbuser Augenärztin, die einer Patientin gegen die Zahlung von 50 Euro einen zeitnahen Termin in einer so genannten Komfortsprechstunde angeboten haben soll. Alternativ hätte die Kassenpatientin lange auf einen Termin warten müssen. Die Patientin wollte dies nicht so einfach hinnehmen und beschwerte sich. Sowohl die Kassenärztliche Vereinigung (KV) als auch die Staatsanwaltschaft wurden eingeschaltet. Die Ärztin erklärte in der Lausitzer Rundschau, sie habe kein Geld für den Termin verlangt, sondern einen schnelleren Termin in ihrer Privatsprechstunde angeboten. Nachdem der Fall in den Medien bekannt wurde, meldeten sich weitere Patienten aus anderen Städten, denen ebenfalls von ihren Ärzten Termine gegen Geldzahlungen angeboten worden waren. Allein 30 Beschwerden erreichten laut rbb-aktuell die Staatsanwaltschaft in Cottbus. Termine gegen Geld zu verkaufen, sei nicht zulässig, erklärte die KV Brandenburg. Privatsprechstunden hingegen dürften Ärzte anbieten. Die KV hat sich eingehend mit dem Fall der Cottbuser Augenärztin befasst und leitete schließlich ein Disziplinarverfahren ein: Die Ärztin habe gegen ihre vertragsärztlichen Pflichten verstoßen, indem sie GKV-Patienten infolge ausgelasteter GKV-Sprechstunden die Behandlung im Rahmen einer Privatsprechstunde angeboten hat, heißt es in der Erklärung der KV Brandenburg. Hierin sieht die KV das Angebot, einen privaten Behandlungsvertrag abzuschließen. Und damit liege eine unzulässige Beeinflussung des Patienten vor. …
Metadaten
Titel
Termin gegen Geld?
Disziplinarverfahren gegen Augenärztin
verfasst von
sas
Publikationsdatum
13.11.2014
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
Der Freie Zahnarzt / Ausgabe 4/2014
Print ISSN: 0340-1766
Elektronische ISSN: 2190-3824
DOI
https://doi.org/10.1007/s12614-014-2271-5

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