Erschienen in:
14.02.2020 | Die Verbände informieren
Erfolg der Berufsverbände
EBM-Anpassung fördert sprechende Medizin
verfasst von:
Dr. med. Gunther Carl
Erschienen in:
NeuroTransmitter
|
Ausgabe 1-2/2020
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Auszug
Endlich ist es so weit. Erst auf massiven und ultimativen Druck des Gesetzgebers hin bewegte sich das GKV-System. Die sprechende Medizin sollte in allen Fachgebieten besser bewertet werden. 15 Jahre seit der Einführung des "EBM 2000plus" (EBM, Einheitlicher Bewertungsmaßstab) dauerte es, bis eine zentrale Forderung der Berufsverbände BVDN, BDN und BVDP umgesetzt wurde, dass die Bewertung psychotherapeutischer und psychiatrisch-neurologischer Gesprächszeiten mindestens gleich sein muss. Soviel zum Thema Honorargerechtigkeit in der ambulanten Krankenkassenmedizin. Insofern handelt es sich also um einen großen Erfolg unserer berufspolitischen Arbeit. Aber mit welchem Zeit-, Nerven-, personellen und finanziellen Aufwand dies für unsere Interessensvertretung verbunden war, lässt sich kaum schildern. Die Krankenkassen machten auf Bundesebene die Ausgabenneutralität zur Vorbedingung. Dies bedeutet, dass durch die Aufwertung von Gesprächsleistungen im haus- und fachärztlichen Versorgungsbereich die Gesamtausgaben der GKV (gesetzlichen Krankenversicherung) für ambulante Medizin nicht steigen durften. Ermöglicht wurde dies, indem die Kalkulation jeder einzelnen EBM-Leistung aller Fachgruppen neu gefasst wurde. …