Die Botoxbehandlung bei bestimmten Blasenfunktionsstörungen wird zum Jahreswechsel neue EBM-Leistung. Abrechnungsberechtigt sind Urologen und Gynäkologen, die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
02.01.2018 | EBM | Nachrichten
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Die Botoxbehandlung bei bestimmten Blasenfunktionsstörungen wird zum Jahreswechsel neue EBM-Leistung. Abrechnungsberechtigt sind Urologen und Gynäkologen, die Vergütung erfolgt extrabudgetär.