Erschienen in:
03.10.2015 | praxis
Erstattung für KFO-Behandlung von Kindern eingeschränkt
verfasst von:
Sascha Milkereit
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
|
Ausgabe 10/2015
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Zusammenfassung
Das Bundesinnenministerium hat mit Wirkung zum 5. Juni 2015 die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) geändert. Sie regelt die Gewährung von Beihilfe für Bundesbeamte und deren Angehörige. Da die Beihilfevorschriften der Länder vielfach auf der Verordnung des Bundes beruhen, dürfte die vorgenommene Eingrenzung auch von manchen Ländern nachvollzogen werden.