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Erschienen in: Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Ergonomie 2/2024

Open Access 07.11.2023 | Originalie

Evaluation der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung von Kleinstbetrieben in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege durch Kompetenzzentren

verfasst von: Christofer Hartung, Christiane Altenburg, Madeleine Dulon, Grita Schedlbauer, Kristina Schmidt, Susanne Steinke, Albert Nienhaus

Erschienen in: Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Ergonomie | Ausgabe 2/2024

Zusammenfassung

Hintergrund

Das Betreuungsmodell „alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung durch Kompetenzzentren“ wurde bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) evaluiert. Das Modell sieht die Teilnahme der Unternehmensleitung an einem Online-Kurs als Motivation und an einer Beratung im Betrieb vor. Untersucht wurde, ob sich das Arbeitsschutzniveau nach der Betreuung durch Kompetenzzentren in der Interventionsgruppe (KPZ-Gruppe) verbessert und ob sich Unterschiede in der Umsetzung des Arbeitsschutzes zu anderen Betreuungsmodellen (Vergleichsgruppe, VG) zeigen.

Methoden

Die Stichproben wurden aus den bei der BGW versicherten Unternehmen gezogen. Einschlusskriterien waren maximal 10 Beschäftigte, und dass kein Betreuungsnachweis vorlag (KPZ-Gruppe) bzw. die Regelbetreuung oder das Unternehmermodell (VG) gewählt wurde. Die schriftliche Befragung erfolgte zu Beginn in der KPZ-Gruppe und in allen Gruppen 6 bis 12 Monate nach der jeweiligen Betreuungsmaßnahme. Zur Bewertung des Arbeitsschutzniveaus (niedrig, mittel, hoch) wurde ein Summenscore gebildet (1–6 Punkte).

Ergebnisse

Die KPZ-Gruppe bestand aus 416 und die VG aus 627 Unternehmen. In der KPZ-Gruppe zeigte sich eine signifikante Verbesserung des Arbeitsschutzniveaus: Zu Beginn fand sich bei 71 % ein niedriges Arbeitsschutzniveau und bei 5 % ein hohes. Am Ende erreichten in beiden Gruppen jeweils rund 80 % ein hohes oder mittleres Arbeitsschutzniveau, wobei in der VG signifikant mehr Unternehmen ein hohes Arbeitsschutzniveau erreichten.

Diskussion

Mit der Betreuung durch Kompetenzzentren lässt sich das Arbeitsschutzniveau in Kleinstbetrieben signifikant verbessern. Zwischen den Betreuungsmodellen zeigten sich Unterschiede in den Umsetzungsquoten, deren Ausmaß aber vermutlich durch Selektionsbias überschätzt wurde.

Hintergrund

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) verpflichtet Arbeitgeber(innen), sich bei der Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch beraten zu lassen. In der DGUV Vorschrift 2 wird diese Verpflichtung konkretisiert und die möglichen Betreuungsformen trägerspezifisch ausgestaltet. Ziel ist es, Unternehmer(innen) bei der Reduktion arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren und der Schaffung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen zu unterstützen. Durch die verschiedenen Betreuungsmodelle soll eine den Betriebsverhältnissen entsprechende Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes gewährleistet und ein hoher Wirkungsgrad erreicht werden. Derzeit gibt es für Unternehmen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege 3 Möglichkeiten, die betriebsärztliche und sicherheitstechnische (BuS) Betreuung entsprechend der DGUV Vorschrift 2 umzusetzen: Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten, Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten, alternative bedarfsorientierte Betreuung mit bis zu 50 Beschäftigten [13].
Neben der Bestellung von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten (BA) und Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sifa) sowie der Durchführung von Unterweisungen gilt die Gefährdungsbeurteilung (GBU) als Kernprozess des betrieblichen Arbeitsschutzes [18]. Diese Vorschriften/Regelungen gelten für alle Betriebe ab einem Beschäftigten. Vor dem Hintergrund der geschichtlichen Entwicklung (ASIG 1973; Arbeitsschutzgesetz [ArbSchG] 1996) wäre inzwischen eine flächendeckende Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben zu erwarten. Einzelne Untersuchungen berichten jedoch über erhebliche Mängel insbesondere in Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 10 bzw. 50 Beschäftigten, sowie in mittleren Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigen (KMU; Klassifikation nach Destatis [11]). Nach Studien auf Basis von Telefoninterviews (mit 6500 Unternehmen) und auf Basis von Betriebsbegehungen durch Gewerbeärztinnen und Gewerbeärzte (in 653 Unternehmen) fehlte in knapp 47,0 % [18] bzw. 40,3 % [10] der Unternehmen eine GBU. Defizite bei der Durchführung von GBU zeigten sich insbesondere bei Kleinstbetrieben, bei denen in 56,6 % [10] bzw. 57 % (95 % Konfidenzintervall [KI] 54–60; [18]) der Betriebe keine GBU vorhanden war.
Für Kleinstunternehmen zeigte sich zudem, dass eine fehlende arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung signifikant mit Arbeitsschutzmängeln assoziiert war [10]. Verschiedene Ursachen wie fehlende Kenntnisse zu den gesetzlichen Vorgaben [20], wirtschaftliche und personelle Rahmenbedingungen von Kleinstbetrieben [18], fehlende unterstützende Stabsfunktionen zur innerbetrieblichen Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen und der finanzielle Spielraum beeinträchtigen die Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 in Kleinstbetrieben [4]. Darüber hinaus kann der bestehende Mangel an Arbeitsmediziner(innen) die Realisierung eines Betreuungsmodells erschweren [3].
Über 90 % der in der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) versicherten Betriebe sind Kleinstunternehmen [14]. Vor dem Hintergrund der Ressourcenengpässe in der arbeitsmedizinischen Betreuung und dem Anspruch, künftig bundesweit allen BGW-Betrieben einen Zugang zu einer flächendeckenden BuS-Betreuung zu ermöglichen, sollte ein neuer Betreuungsansatz im Rahmen eines Modellversuchs erprobt werden. Als geeignet hierfür wurde die „Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten durch Kompetenzzentren“ gemäß § 2 Abs. 4 – entsprechend der Anlage 4 – der DGUV Vorschrift 2 eingeschätzt [13]. Mit der BuS-Betreuung durch Kompetenzzentren (KPZ) war die Erwartung verknüpft, die Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes insbesondere in den kleinen Betrieben zu verbessern. Um eine Grundlage für die Entscheidung über die flächendeckende Einführung der Betreuung durch Kompetenzzentren als vierte Betreuungsform zu haben, wurde die Wirksamkeit dieser BuS-Betreuungsform in Bezug auf das Arbeitsschutzniveau im Rahmen einer Evaluationsstudie untersucht.
Laut DGUV Vorschrift 2 besteht die BuS-Betreuung durch Kompetenzzentren aus Motivations- und Informationsmaßnahmen sowie der Inanspruchnahme der bedarfsorientierten Betreuung [12]. Die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen erfolgt durch den jeweiligen Unfallversicherungsträger. Bei der BGW setzte sich dieses Betreuungsmodell aus 3 Bausteinen zusammen: einem Online-Kurs zum branchenspezifischen Arbeitsschutz, einer betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Beratung im Betrieb (BiB) und dem Angebot der bedarfsorientierten Betreuung, in den nächsten 5 Jahren bei Fragen zum betrieblichen Arbeitsschutz die Expertise der Kompetenzzentren zu nutzen. Den Unternehmen entstanden im Rahmen der Studie für die betriebliche Beratung keine Kosten.
Der Modellversuch wurde in Kooperation mit der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) durchgeführt, die diese Betreuungsform ihren Mitgliedsunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten bereits seit 2002 anbietet [6]. Im Rahmen der Kooperation mit der BGN wurden 2 Kompetenzzentren ausgewählt, die in den Modellregionen bereits für die BGN tätig waren. Diese Kooperation wurde angestrebt, um die Synergieeffekte zu erfassen, die sich für die Kompetenzzentren durch die Betreuung von Betrieben zweier Berufsgenossenschaften ergeben. Dieser Aspekt ist jedoch nicht Teil dieser Publikation.
Die Evaluation hatte 2 Ziele: erstens das Arbeitsschutzniveau in Unternehmen vor und nach Einrichtung einer BuS-Betreuung durch Kompetenzzentren zu ermitteln; zweitens das Arbeitsschutzniveau zwischen KPZ-betreuten Unternehmen und Unternehmen mit anderen Betreuungsformen zu vergleichen sowie diesen Gruppenvergleich auch auf Branchenebene durchzuführen.

Methodik

Studiendesign und Studienpopulation

Die Evaluation bestand aus der Kombination einer Interventions- und einer Querschnittstudie. Zielgruppe für die Interventions- und Querschnittstudie waren die Unternehmensleitungen. In der Interventionsstudie wurde das Arbeitsschutzniveau vor und 6 bis 12 Monate nach den Interventionsmaßnahmen (T0 bzw. T3) verglichen. Befragungen zur Bewertung der Maßnahmen (Online-Kurs und BiB) wurden jeweils 2 Wochen nach Inanspruchnahme durchgeführt (T1 bzw. T2). In der gleichzeitig laufenden Querschnittstudie wurde das Arbeitsschutzniveau zwischen Unternehmen mit BuS-Betreuung durch Kompetenzzentren zum Zeitpunkt T3 mit dem in Unternehmen mit anderen Betreuungsformen verglichen.
Die Studie wurde in 2 Modellregionen (Nordwesten/Südosten Deutschlands) durchgeführt. Die Unternehmen der KPZ-Gruppe wurden aus dem Pool der bei der BGW versicherten Kleinstunternehmen gezogen, für die kein BuS-Betreuungsnachweis vorlag. Eingeschlossen wurden Branchen mit „typischer“ KKU-Struktur: Friseurhandwerk, Kinderbetreuung und humanmedizinische Praxen. Somit war eine Branchenheterogenität in diesem Projekt gegeben. Voraussetzung für die Teilnahme an dem KPZ-Modell war, dass eine schriftliche Einwilligung der Unternehmensleitung zur Teilnahme an der Evaluationsstudie und der Baseline-Befragung vorlagen.
Die Unternehmen der Vergleichsgruppe (VG) wurden aus dem Pool der BGW-Unternehmen gezogen, für die ein BuS-Betreuungsnachweis entweder für die Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2, Anlage 1, oder die alternative bedarfsorientierte Betreuung nach DGUV Vorschrift 2, Anlage 3, vorlagen. Für die Stichprobenziehung lagen die Unternehmen der ausgewählten Betreuungsformen als Excel-Liste in unsortierter Reihenfolge vor. Die Ziehung erfolgte in SPSS als einfache Zufallsstichprobenziehung.
Für die eingeschlossenen Unternehmen galt, dass sie zu einer der 3 Studienbranchen gehörten, 1 bis 10 Beschäftigte hatten und nicht in einer der beiden Modellregionen ansässig waren. Des Weiteren musste für den Zeitpunkt der Umsetzung der BuS-Betreuung zutreffen, dass sich die Meldung der Regelbetreuung und die Durchführung der ersten Unternehmerschulung auf einen Zeitraum 6 bis 12 Monate vor dem Befragungszeitpunkt bezog bzw. erfolgt war.

Akquise und Datenschutz

In der Interventionsstudie erfolgte die Kontaktaufnahme im Rahmen der routinemäßigen postalischen Aufforderung zum Nachweis einer vorhandenen BuS-Betreuung. Unternehmen ohne BuS-Betreuung hatten die Möglichkeit das KPZ-Modell als Betreuungsform zu wählen. Die Zusendung der Studienunterlagen erfolgte postalisch zwischen 2018 und 2020 zeitversetzt für die einzelnen Branchen (Friseurhandwerk ab 07/2018, Kinderbetreuung ab 07/2019, humanmedizinische Praxen ab 01/2020). Unternehmen, von denen nach einer 4‑wöchigen Frist keine Rückmeldung vorlag, wurden erneut zunächst schriftlich und dann telefonisch kontaktiert und um Rücksendung der Studienunterlagen bzw. um Angabe der Gründe für die Nichtteilnahme an der Studie gebeten.
Die Rekrutierung der VG erfolgte im September 2019 mit Unternehmen, welche die Regelbetreuung und im Februar 2019 mit Unternehmen, welche die Alternativbetreuung gewählt hatten.
Die Durchführung dieser Studie wurde von der Datenschutzbeauftragten der BGW begleitet. Die Akquise der Unternehmen und die Versendung der Fragebögen erfolgten durch die BGW. Die Datenauswertung erfolgte durch das Competenzzentrum Epidemiologie und Versorgungsforschung bei Pflegeberufen (CVcare) am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE). Jedem Unternehmen, von dem eine schriftliche Einwilligungserklärung zur Teilnahme an der Studie vorlag, wurde eine Identifizierungsnummer (ID-Nummer) zugewiesen. Die Pseudonymisierungsliste mit der Zuordnung von Unternehmen und ID-Nummer wurde durch Mitarbeiter(innen) der Vertrauensstelle der BGW verwaltet. Die Fragebögen wurden vor dem Versand mit der ID-Nummer versehen und nach dem Ausfüllen von der befragten Person direkt an das CVcare geschickt. Dort wurde der Fragebogenrücklauf verwaltet und die Dateneingabe und Datenauswertung durchgeführt. Die Datenauswertung erfolgte auf Basis der pseudonymisierten Daten. Beide Institutionen (BGW und CVcare) hatten über eine cloudbasierte Webanwendung Zugriff auf eine Datenbank. Dort waren die teilnehmenden Unternehmen anhand der ID-Nummer identifizierbar und einzelne Merkmale, die für den Ablauf der Studie erforderlich waren, wie der Eingang von Fragebögen bzw. Gründe für die Nichtteilnahme wurden dokumentiert. Den Unternehmen wurde zugesichert, dass die Teilnahme freiwillig ist, ihnen bei Nichtteilnahme keine Nachteile entstehen und die Darstellung der Ergebnisse in aggregierter Form ohne namentliche Nennung einzelner Unternehmen erfolgt.

Theoretischer Hintergrund der Evaluation

Als Evaluationsmodell wurde das 4‑Ebenen-Modell zur Evaluation von Trainingsmaßnahmen von Kirkpatrick eingesetzt [17]. Das Modell besteht aus 4 aufeinander aufbauenden Stufen: Reaktion (als die wahrgenommene Wirkung der Maßnahme in Bezug auf Zufriedenheit, Akzeptanz, Anwendbarkeit), Lernerfolg (als Bewertung des lernzielbezogenen Erfolgs), Verhalten (als Anwendung der Lerninhalte) und Ergebnisse (als Wirkung auf die Organisation). Zusätzlich wurde der Evaluationskubus nach Henninger angewendet [16]. Er berücksichtigt neben der Evaluationsebene noch die beiden Dimensionen Messzeitpunkt und Evaluationsfokus. Beim Messzeitpunkt werden 3 Zeitfenster unterschieden (vor, während und nach der Maßnahme). Die 3. Ebene beschreibt den Fokus der Evaluation, der sich auf die Instruktion (didaktische Ausrichtung, wie z. B. Strukturierung, Verständlichkeit, Bedienbarkeit), die Organisation (Integration in bestehende Aus- und Weiterbildungsangebote) oder auf Aspekte von Kosten oder Nutzen richten kann.

Interventionsmaßnahmen

Die Interventionsmaßnahmen bestanden aus 3 Bausteinen: einem Online-Kurs, der als Motivations- und Informationsmaßnahme gemäß DGUV Vorschrift 2, Anlage 4 fungiert (1. Baustein), einer Beratung im Betrieb (2. Baustein) und, als 3. Baustein, die Möglichkeit im Rahmen der bedarfsorientierten Betreuung die Arbeitsschutzexpertise der Kompetenzzentren in den folgenden 5 Jahren zu nutzen. Der 3. Baustein war nicht Teil der Evaluation.

Online-Kurs

Ziel des Online-Kurses war es, durch die Bearbeitung der Arbeitsschutzthemen die Teilnehmenden in die Lage zu versetzen, Gefährdungen in ihrem beruflichen Alltag zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Arbeitssicherheit zu ergreifen. Der erfolgreiche Abschluss des Online-Kurses mit 80 % richtig beantworteter Testfragen war Voraussetzung für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische BiB durch das zuständige Kompetenzzentrum. Die am KPZ-Modell teilnehmenden Unternehmen erhielten die Zugangsdaten zum Online-Kurs und sollten den Kurs innerhalb von 6 Wochen absolvieren. Der Online-Kurs wurde auf dem Lernportal der BGW angeboten, konnte zeitlich und örtlich flexibel absolviert werden und bestand aus 3 Modulen:
Arbeitsschutz-Betreuung gut geregelt (ca. 30 min).
Dieses Modul enthielt Informationen zur BGW (u. a. zu Aufgaben, gesetzlichem Auftrag und Organisation), zur Arbeitsschutzbetreuung im Allgemeinen und speziell zum KPZ-Modell.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Grundlagen (ca. 60 min).
Dieses Modul befasste sich mit Rechtsnormen, dem Nutzen von und der Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz, der Durchführung der GBU und der Erarbeitung von Kriterien für die Inanspruchnahme einer anlassbezogenen, bedarfsgerechten BuS-Betreuung.
Gesund und sicher im Betrieb (ca. 60 min).
Dieses Modul informierte über die branchenspezifischen Arbeitsschutzthemen und Gefährdungen der jeweiligen Branche, zu der das Unternehmen gehörte.

Beratung im Betrieb

Die BiB erfolgte jeweils über die regional zuständigen Kompetenzzentren durch Arbeitsschutzexpert(innen) (BA und Sifa), die die Kleinstunternehmen zu Arbeitsschutzfragen beraten.
Die BiB sollte die Unternehmensleitung bei der Durchführung der GBU unterstützen und so dazu beitragen, gesetzeskonforme und praxisnahe Maßnahmen zur Optimierung des Arbeitsschutzes im Betrieb einzuführen. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Beratung betraf die Erstellung und/oder Aktualisierung der GBU sowie die Hilfestellung bei den betriebsbezogenen Fragen und Problemen.

Endpunkte und Beschreibung der Instrumente

Bei der Befragung der Unternehmensleitungen wurden standardisierte Fragebögen eingesetzt, die überwiegend aus geschlossenen Fragen bestanden und eigens für diese Studie entwickelt worden waren.
Primärer Endpunkt, an dem die Wirksamkeit der Maßnahmen gemessen wurde, war das Arbeitsschutzniveau. Die Fragen zum Arbeitsschutzniveau wurden der KPZ-Gruppe zum Zeitpunkt T0 und T3 gestellt und den Unternehmen der VG einmalig zu einem Zeitpunkt, der dem Zeitpunkt T3 der Interventionsgruppe entsprach. Für die Operationalisierung des Parameters Arbeitsschutzniveau wurden die Ergebnisse der Fragen zu GBU, Unterweisung und arbeitsmedizinischer Vorsorge aufsummiert. Die Formulierung der Fragen waren gleich zu T0 und zu T3. Sie lauteten: „Wissen Sie, was eine Gefährdungsbeurteilung ist?“ Bei Bejahung folgte die Frage „Haben Sie oder eine dafür verantwortliche Person in Ihrem Betrieb jemals eine Gefährdungsbeurteilung erstellt?“. „Wissen Sie, was eine Unterweisung ist?“. Bei Bejahung folgte die Frage „Werden in Ihrem Betrieb regelmäßig Unterweisungen durchgeführt?“. „Kennen Sie Anlässe für die arbeitsmedizinische Vorsorge in Ihrer Branche?“ Bei Bejahung folgte die Frage „Welche Anlässe für die arbeitsmedizinische Vorsorge sind Ihnen bekannt?“. Durch die Verwendung von Filterfragen konnten die Fragen zur Durchführung der jeweiligen Maßnahmen nur bei Bejahung des Wissens beantwortet werden. Für alle Fragen waren jeweils die 3 Antwortmöglichkeiten ja, nein und unsicher vorgegeben, abgesehen von der Benennung arbeitsmedizinischer Vorsorgeanlässe, welche im Freitext zu beantworten waren. Im Zusammenhang mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge wurde berücksichtigt, dass es in den 3 Branchen unterschiedliche arbeitsmedizinische Vorsorgeanlässe gibt. Die Antwort wurde mit ja bewertet, wenn mindestens ein branchenspezifischer Anlass benannt wurde (Tab. 1).
Tab. 1
Ausgewählte branchenspezifische Anlässea für die arbeitsmedizinische Vorsorge mit Beispielen
 
Anlässe für arbeitsmedizinische Vorsorge
Beispiele
Friseurhandwerk (F), Kinderbetreuung (K), Humanmedizinische Praxis (H)
1
Feuchtarbeit
Hautschutz, Prävention Hauterkrankungen; Arbeiten mit Handschuhen
F, K, H
2
Infektionsgefährdung
Impfungen, Infektionsschutz, Schutz von Erregern, Nadelstichverletzungen
K, H
3
Bildschirmarbeit
Sehtest, Brille, Bildschirmbrille
K, H
4
Wesentlich erhöhte körperliche Belastungen
Gefährdung durch Tragen schwerer Lasten, Tragen von Kindern
K
5
Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Gefahrstoffen
Zytostatika, Gefahrstoffe, Krebserregende Stoffe, Umgang mit chemischen Stoffen
H
aBranchenspezifische Anlässe entnommen aus [2, 79]
Der Stellenwert des Arbeitsschutzes wurde mit der Frage „Welchen Stellenwert hat das Thema Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb?“ erfasst. Die Antwortmöglichkeiten waren „eher wichtig“, „teils/teils“ und „eher unwichtig“.
Die Themenbereiche der Fragebögen zum Online-Kurs und zur BiB wurden inhaltlich von den Lernzielen der beiden Maßnahmen abgeleitet. Die Fragen, die im Zusammenhang mit der Evaluation relevant waren, bezogen sich auf den subjektiv wahrgenommenen Lernerfolg und wurden über die 3 Dimensionen Motivation, Selbstwirksamkeit bezüglich der Umsetzung der Kursinhalte im Praxisalltag sowie Lernzuwachs erfasst. So bildete die Skala Lernzuwachs den Lernerfolg und die Anwendung der Lerninhalte ab und bestand aus 6 Aussagen mit einer 5‑stufigen Antwortskala vom Likert-Typ (stimme voll zu/stimme eher zu/stimme eher nicht zu/stimme nicht zu/Aussage nicht möglich). Befragte, die angaben, nach dem Online-Kurs bzw. der BiB bereits Arbeitsschutzmaßnahmen im Unternehmen umgesetzt zu haben, wurden aufgefordert, die Maßnahmen in einem Freitext anzugeben.

Statistische Analyse

In der Analyse wurden Häufigkeiten (absolut und prozentual) für die KPZ-Gruppe (zu T0 und zu T3) und für die VG ermittelt. Zur statistischen Prüfung möglicher Gruppenunterschiede bezüglich der untersuchten Faktoren wurden Kreuztabellen erstellt und mittels Chi-Quadrat-Test bzw. Mann-Whitney-Test für ordinalskalierte Merkmale überprüft. Bei der Auswertung der Häufigkeiten der KPZ-Gruppe vor und nach der Intervention als verbundene Stichproben wurde der Wilcoxon-Test eingesetzt. Alle Tests wurden zweiseitig mit der Signifikanzgrenze p = 0,05 durchgeführt. Die Datenauswertung erfolgte mittels SPSS Statistics Version 28 (IBM Corp. in Armonk, NY, USA).
Um das Arbeitsschutzniveau abzubilden, wurde aus den dichotomen Endpunkten zu Wissen und Durchführung von GBU, Wissen und Durchführung von Unterweisungen und Kennen und Benennen von branchenspezifischen Anlässen der arbeitsmedizinischen Vorsorge ein Summenscore gebildet. Hierbei wurde die Antwort nein mit 0 Punkten und die Antwort ja mit 1 Punkt bewertet. Da die Anlässe für arbeitsmedizinische Vorsorge je nach Branchen variieren, wurde die Antwort mit 1 Punkt bewertet, wenn mindestens ein branchenspezifischer Anlass benannt wurde. Zusätzlich wurde das Arbeitsschutzniveau zwischen der KPZT3-Gruppe und der VG unter Berücksichtigung der Branche verglichen.
Für die Berechnung des Summenscores wurden die Antwortmöglichkeiten nein und unsicher zu nein zusammengefasst. Die Antwort nein wurde mit 0 Punkten bewertet und die Antwort ja mit 1 Punkt. Der Summenscore konnte somit zwischen 0 und 6 Punkten liegen. Für die Beschreibung des Arbeitsschutzniveaus wurde dieser gruppiert in niedrig (0 bis 2 Punkte), mittel (3 bis 4 Punkte) und hoch (5 bis 6 Punkte).

Ergebnisse der Interventionsstudie

Beschreibung der Studienpopulation der KPZ-Gruppe

Für die Teilnahme am Modellversuch wurden 2924 Unternehmen angeschrieben. Nach Abzug der stichprobenneutralen Ausfälle (n = 1369), wie fehlerhafte Adresse, Betrieb eingestellt oder andere Betreuungsform, belief sich die bereinigte Stichprobe auf 1555 Unternehmen (Abb. 1). Davon hatten 41,2 % an der Baseline-Befragung (T0) teilgenommen (640 von 1555). Zu weiteren Ausfällen kam es durch Nichtteilnahme an einer der beiden Maßnahmen oder an der Follow-up-Befragung (n = 224). Eine Beratung im Betrieb wurde bei n = 521 Unternehmen durchgeführt, von denen n = 416 an der Follow-up-Befragung (T3) teilnahmen. Die Responsequote lag damit bezogen auf die bereinigte Stichprobe bei 26,8 % (416 von 1555) und bezogen auf die Stichprobe mit Baseline-Befragung bei 65,0 % (416 von 460). Die teilnehmenden Unternehmen setzten sich zu 68,5 % aus Friseursalons, zu 23,5 % aus humanmedizinischen Praxen und zu 8,2 % aus Unternehmen der Kinderbetreuung zusammen (Tab. 2). In jedem Unternehmen war mindestens eine Vollzeit- oder Teilzeitkraft beschäftigt. Etwa ein Drittel der Unternehmen beschäftigte mindestens eine Vollzeitkraft und fast 90 % eine oder mehr Teilzeitkräfte.
Tab. 2
Beschreibung der KPZ-Studienpopulation zum Zeitpunkt des Follow-up und der VG
 
KPZ (n = 416) n (%)
VG (n = 627) n (%)
p-Wert
Branche
Friseurhandwerk
285 (68,5)
244 (38,9)
p < 0,05
Kinderbetreuung
34 (8,2)
53 (8,5)
Humanmedizin
97 (23,3)
330 (52,6)
Vollzeitkräfte (Anzahl)
0
264 (64,7)
171 (27,3)
p < 0,05
1
82 (20,1)
164 (26,2)
2–10
62 (12,2)
285 (45,5)
Teilzeitkräfte (Anzahl)
0
43 (10,5)
72 (11,5)
p < 0,05
1
211 (51,7)
104 (16,7)
2–10
154 (37,7)
448 (71,8)

Arbeitsschutzniveau der KPZ-Gruppe zum Zeitpunkt T0 und T3

Der Stellenwert des Arbeitsschutzes wurde zum Zeitpunkt T3 von signifikant mehr Unternehmen als „eher wichtig“ eingestuft als zu T0 (Tab. 3).
Tab. 3
Stellenwert des Arbeitsschutzes (KPZT0; KPZT3; VG)
 
KPZT0 (n = 416) n (%)
KPZT3 (n = 416) n (%)*
VG (n = 627) n (%)**
Eher wichtig
246 (59,1)
283 (68,0)
471 (75,1)
Teils/teils
133 (32,0)
98 (23,6)
126 (20,1)
Eher unwichtig
36 (8,7)
14 (3,4)
24 (3,8)
*p < 0,05 (KPZT3 vs. KPZT0)
**p > 0,05 (KPZT3 vs.VG)
Zum Studienende gaben knapp 90 % der Unternehmen an, zu wissen, was eine GBU und knapp 97 %, was eine Unterweisung ist (Online-Abb. 1 und 2). In beiden Fällen handelte es sich um eine signifikante Zunahme gegenüber T0. Unter den Unternehmer(innen), die über das Wissen verfügten, lag der Anteil derer, die eine GBU bzw. eine Unterweisung durchgeführt hatten, jeweils bei etwa 67 %. Somit hat sich der Anteil derer, die eine GBU durchgeführt haben, verdreifacht und derer, die Unterweisungen durchgeführt hatten, verdoppelt.
Zum Zeitpunkt T0 gaben 19,5 % der Unternehmen an, Anlässe für arbeitsmedizinische Vorsorge zu kennen (Online-Abb. 3). Nach den Interventionen stieg dieser Anteil auf über 50 % (p < 0,05). Die Anzahl der Unternehmen, die ihre branchenspezifischen Vorsorgeanlässe eigenständig im Freitext benennen konnten, ließ sich durch die Interventionen nicht steigern. Zu T0 und T3 waren dies jeweils etwa 50 % der Unternehmen (p = 0,144).
Auf Basis des berechneten Summenscores zeigte sich eine signifikante Verbesserung des Arbeitsschutzniveaus durch die Interventionsmaßnahmen (Abb. 2). Initial fand sich bei 71 % ein niedriges Arbeitsschutzniveau und bei 5 % ein hohes. Nach den Interventionen erreichten 36 % ein hohes und 46 % ein mittleres Arbeitsschutzniveau.

Einschätzung der Unternehmen zu Lernzuwachs und Anwendung der Lerninhalte nach Online-Kurs und Beratung im Betrieb

Die Befragung der Teilnehmer(innen) nach ihrer Einschätzung zum Lernzuwachs durch die Intentionsmaßnahmen ergab, dass in den meisten Unternehmen das Interesse am Arbeitsschutz durch den Online-Kurs bzw. die BiB gefördert worden war und sie neue Möglichkeiten zur Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen kennengelernt hatten (Tab. 4). Fast alle Befragten bewerteten die Interventionen als gute Vorbereitung für die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen und waren zuversichtlich, dass die Anwendung des Gelernten gelingen würde.
Tab. 4
Einschätzungen zum Lernzuwachs durch die Interventionsmaßnahmen Online-Kurs und Beratung im Betrieb
 
Online-Kurs (n = 416) n (%)a
Beratung im Betrieb (n = 416) n (%)a
Interesse am betrieblichen Arbeitsschutz gefördert
325 (78,2)
350 (84,2)
Es wurden neue Möglichkeiten und Perspektiven zur Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen eröffnet
318 (76,4)
339 (81,5)
Gute Vorbereitung auf die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen
365 (87,7)
365 (87,7)
Ich schätze meinen Lernzuwachs hoch ein
319 (76,7)
345 (82,9)
Ich werde versuchen, die gelernten Inhalte in meinem Arbeitsalltag anzuwenden
378 (90,9)
367 (88,2)
Ich glaube, die Anwendung des Gelernten wird mir gelingen
374 (89,9)
368 (88,4)
aAnteil Nennungen „stimme voll zu“ und „stimme eher zu“
Zu den Befragungszeitpunkten T1 und T2 gaben 39 % (162/416) bzw. 65 % (271/416) an, nach den jeweiligen Interventionen (Online-Kurs und BiB) Arbeitsschutzmaßnahmen umgesetzt zu haben. Darunter befanden sich Maßnahmen zur Unfallverhütung (Beschilderung, Brandschutz, Prävention Schnittwunden), Informationen für Beschäftigte (Unterweisung, Kontaktdaten BA, SIFA), Hautschutz, Erste-Hilfe-Maßnahmen (Verbandskasten überprüfen, Aushängen von Notfallnummern), persönliche Schutzausrüstung (Arbeitsschuhe, Schutzbrille, Mundschutz, Schutzhandschuhe) oder Infektionsschutz (Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, Hygieneplan).

Ergebnisse der Querschnittstudie

Beschreibung der Studienpopulation der Vergleichsgruppe

Für die VG wurden 4299 Unternehmen zur Teilnahme an der Studie eingeladen. Nach Abzug der stichprobenneutralen Ausfälle (n = 279), wie fehlerhafte Adresse, Verweigerung der Teilnahme oder andere Betreuungsform, belief sich die bereinigte Stichprobe auf 4020 Unternehmen. Davon hatten 15,6 % an der Befragung teilgenommen (n = 627). Über die Hälfte (52,6 %) waren humanmedizinische Praxen, 38,5 % Unternehmen des Friseurhandwerks und 8,5 % Unternehmen der Kinderbetreuung (Tab. 2). Die Unternehmen der VG hatten mehr Beschäftigte als die der KPZ-Gruppe: Fast die Hälfte (46 %) hatten 2 bis 10 Vollzeitbeschäftigte und mehr als zwei Drittel hatten 2 bis 10 Teilzeitkräfte.

Arbeitsschutzniveau der KPZT3- und der Vergleichsgruppe

Der Anteil der Unternehmen in der VG, in denen der Stellenwert des Arbeitsschutzes als eher wichtig eingestuft wurde, unterschied sich nicht signifikant von dem der KPZT3-Gruppe (75,1 %; 68 %; p > 0,05; Tab. 3).
Der Anteil der Unternehmen, die angaben, zu wissen, was eine GBU ist, war in der KPZT3-Gruppe größer als in der VG (88,2 %; 84,1 %; p < 0,05; Online-Abb. 4). Dagegen war der Anteil der Unternehmen, die zum Befragungszeitpunkt bereits eine GBU durchgeführt hatten, in der VG größer als in der KPZT3-Gruppe (80,6 %; 67 %; p < 0,05).
Unternehmen, die nach Selbsteinschätzung wussten, was eine Unterweisung ist, waren in der KPZT3-Gruppe häufiger vertreten als in der VG (96,9 %; 93,3 %; p < 0,05; Online-Abb. 5). Der Anteil der Unternehmen, die eine Unterweisung durchgeführt hatten, war hingegen in der VG größer als in der KPZT3-Gruppe (83,6 %; 66,7 %; p < 0,05).
Anlässe für arbeitsmedizinische Vorsorge zu kennen, gaben ungefähr die Hälfte der Unternehmen der KPZT3-Gruppe und ca. 60 % der VG an (p < 0,05; Online-Abb. 6). Von den Unternehmen, die über Kenntnisse zur arbeitsmedizinischen Vorsorge verfügten, konnten etwa 55 % der KPZT3-Gruppe und 49,7 % der VG spezifische Vorsorgeanlässe für ihre Branche benennen (p > 0,05).
Auf Basis des berechneten Summenscores erreichten in beiden Gruppen über 80 % der Unternehmen ein hohes oder mittleres Arbeitsschutzniveau (Abb. 3). Der Anteil der Unternehmen, die ein hohes Arbeitsschutzniveau erreicht hatten, war in der VG signifikant größer als in der KPZT3-Gruppe (44,5 %; 36,3 %; p < 0,05). Eine Auswertung getrennt nach Branche ergab keine statistisch signifikanten Unterschiede im Hinblick auf das Arbeitsschutzniveau. Lediglich für die Branche Humanmedizin war der Anteil der Praxen mit einem hohen Arbeitsschutzniveau in der KPZ-Gruppe um 10 Prozentpunkte größer als in der VG (69,1 %; 59,4 %; p > 0,05; Online-Tab.).

Diskussion

Die vorliegende Evaluationsstudie untersuchte, ob das Arbeitsschutzniveau durch die alternative bedarfsorientierte BuS-Betreuung durch Kompetenzzentren mit Teilnahme an einem Online-Kurs und Durchführung einer BiB verbessert werden konnte. Zusätzlich wurde das Arbeitsschutzniveau der Unternehmen mit KPZ-Betreuung mit der in Unternehmen mit anderen Betreuungsformen (Regelbetreuung und alternative Betreuung) verglichen.
In die Stichprobe, die für die Evaluationsstudie gezogen wurde, wurden ausschließlich Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten eingeschlossen, für die kein Nachweis einer BuS-Betreuung dokumentiert war. Damit unterscheidet sich diese Stichprobe grundlegend von Stichproben anderer Studien zu Umsetzungsquoten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, in denen sich sowohl Unternehmen mit wie auch ohne BuS-Betreuung befanden. Von den für die Studie geeigneten Unternehmen der KPZ-Gruppe (n = 1555), die auch an der BiB und der anschließenden Befragung teilgenommen hatten (T3), wurde mit 79,9 % (416 von 521) eine sehr gute Quote erreicht.
Zur Wirksamkeit der Betreuung von Kleinstunternehmen durch Dienstleister für betriebsärztliche und sicherheitstechnische Leistungen lag uns als einzige Studie das Zentrumsmodell vor. Hierbei handelt es sich um ein Pilotprojekt der DGUV, in dem untersucht wurde, ob ein trägerübergreifendes Betreuungsnetzwerk dazu beiträgt, die Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 in nichtbetreuten Kleinst- und Kleinunternehmen zu verbessern [5]. Ein systematisches Review zum Umsetzungsstand gesetzlicher Vorgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz (16 Studien) kam in 2020 zu dem Ergebnis, dass die Umsetzungsquoten der GBU und der Betriebsbegehungen zwar kontinuierlich angestiegen sind und die Umsetzungsquoten mit der Betriebsgröße ebenfalls zunehmen, dass eine flächendeckende Umsetzung gesetzlicher Vorgaben jedoch noch nicht erreicht ist [19].
Zu Beginn der hier vorgestellten Studie wussten weniger als die Hälfte der Unternehmensleitungen, was eine GBU ist, und von denen, die über das Wissen verfügten, hatten weniger als ein Viertel jemals eine GBU erstellt. Zum Vergleich dieser Basis-GBU-Quote wäre die Stichprobe des Pilotprojekts Zentrumsmodell geeignet, da diese ebenfalls aus Unternehmen bestand, von denen kein BuS-Betreuungsnachweis vorlag. Allerdings wurde in dieser Studie keine Basisbefragung vor der Betriebsberatung durchgeführt [5]. Bei den übrigen Studien handelt es sich um Querschnittstudien, aus deren Ergebnissen sich keine GBU-Quoten von nichtbetreuten Unternehmen ableiten lassen.
Im Rahmen der BiB wurde die GBU von den Arbeitsschutzexpert(innen) der Kompetenzzentren zusammen mit der Unternehmensleitung erarbeitet. Sechs Monate nach der BiB (T3) gaben 67 % der Befragten an, dass sie eine GBU erstellt haben. Damit wurde eine Quote erreicht, die auch für das Pilotprojekt Zentrumsmodell berichtet wurde (69,9 % Zustimmung auf die Aussage „… ich weiß, wie eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird“ [4 bis 8 Wochen nach der Betreuung]; [5]).
Die Umsetzungsquoten zur GBU, die aus anderen Studien für Unternehmen mit 1–9 Beschäftigten berichtet wurden, lagen zwischen 35,5 und 56,6 % [1, 10, 15, 18, 20]. Die Quoten dieser Studien basierten überwiegend auf Selbstangaben der Unternehmensleitungen, allerdings waren in den Stichproben sowohl betreute als auch nichtbetreute Unternehmen vertreten.
In der vorliegenden Studie hätte vor dem Hintergrund, dass die GBU zusammen mit den Arbeitsschutzexperten der Kompetenzzentren erarbeitet worden war, erwartet werden können, dass 100 % der KPZ-Unternehmen nach der Betriebsberatung angeben, dass sie eine GBU erstellt haben. Die Tatsache, dass dies nicht so war, könnte darauf hindeuten, dass ein Drittel der KPZ-Unternehmen den Fachbegriff Gefährdungsbeurteilung nicht richtig einzuordnen wusste.
Der Anteil der Unterweisungen konnte von knapp 38 % zu Beginn der Studie auf 67 % am Ende der Studie gesteigert werden. Damit entsprach die Umsetzungsquote der Unterweisungen der Quote von 70 %, wie sie für KKU in Thüringen in einer Untersuchung berichtet wurde [1].
Obwohl mehr Unternehmen nach den Interventionen angaben, arbeitsmedizinische Vorsorgeanlässe zu kennen, konnte die korrekte Benennung von branchenspezifischen Vorsorgeanlässen nicht gesteigert werden. In der Studie von Amler et al. [1] stand der Wunsch nach mehr Information zur arbeitsmedizinischen Vorsorge an erster Stelle (geäußert von 35 % der Kleinstunternehmen). Bei einer Überarbeitung der Maßnahmen im Rahmen dieser Betreuungsform sollte dieses Thema berücksichtigt werden.
Insgesamt erhöhte sich das Arbeitsschutzniveau nach der Intervention signifikant. Am Ende der Studie erreichten 36,3 % der KPZ-Gruppe ein hohes Arbeitsschutzniveau und hatten damit neben dem Wissen in allen 3 Themenfeldern mindestens auch 2 Maßnahmen durchgeführt.
Die hohen Quoten von fast 90 %, dass sich die Teilnehmer(innen) nach dem Online-Kurs und der BiB motiviert fühlten, Arbeitsschutzmaßnahmen selbstständig umzusetzen, könnten in der Weise interpretiert werden, dass das Gelernte zu Veränderungen im Umgang mit dem Arbeitsschutz im Betrieb führen kann. Die Qualität der Anwendung des Gelernten, also der Transferprozess in den betrieblichen Alltag, wurde allerdings nicht im Rahmen der Evaluationsstudie überprüft. Inwieweit sich der Stellenwert des Arbeitsschutzes durch die Teilnahme an den Maßnahmen geändert hat, lässt sich anhand der erhobenen Daten nur bedingt beurteilen. Bereits zu Beginn der Studie schätzten knapp 60 % den Stellenwert des Arbeitsschutzes als eher wichtig ein, so dass es sich bei der Zunahme um 9 Prozentpunkte zum Ende der Studie auch um ein sozial erwünschtes Antwortverhalten handeln kann.
Die Evaluationsstudie fand vor dem Hintergrund statt, dass die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) bereits seit 2011 in Kraft war. In Anbetracht des Zeitraums, der seit dem Inkrafttreten der DGUV Vorschrift 2 vergangen ist, wären höhere Umsetzungsquoten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zu erwarten gewesen.
In der Vergleichsgruppe aus Unternehmen mit Regelbetreuung bzw. alternativer Betreuung lag die Responsequote sehr viel niedriger als in der KPZ-Gruppe (15,6 % [627 von 4020]; 79,9 % [416 von 521]). Obwohl die Einschlusskriterien für die Ziehung der Stichproben von KPZ-Gruppe und VG gleich waren (Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten), unterschieden sich beide Gruppen signifikant bei der Zusammensetzung der Branchen und bei der Anzahl der Mitarbeiter(innen). Beim Stellenwert des Arbeitsschutzes mit einem Anteil von jeweils rund 70 %, die diesen als eher wichtig einschätzten, unterschieden sich die Einschätzungen der beiden Gruppen nicht. Diese Quote kann jedoch als ein sozial erwünschtes Antwortverhalten interpretiert werden, da den Befragten beider Gruppen bekannt war, dass die BGW die Initiatorin dieser Studie war.
Die Umsetzungsquote der GBU lag in der VG signifikant über der in der KPZT3-Gruppe (83,6 %; 67,0 %). Die Umsetzungsquote der GBU in der VG erreichte damit eine Größenordnung, die deutlich über der Quote von 44 % lag, welche für BuS-betreute Kleinstunternehmen aus vergleichbaren Studien berichtet wurde [1, 18]. Eine vergleichbar hohe Umsetzungsquote der GBU von 77 % wurde lediglich für Unternehmen mit alternativer Betreuung berichtet, allerdings ohne Differenzierung nach Anzahl der Beschäftigten [21]. Der Grad der Umsetzung der GBU wurde allerdings in unserer Studie nicht erfasst. Nach Lenhardt und Beck [18] führen lediglich 7 % der Kleinstunternehmen die GBU vollständig aus.
Eine Bewertung der Umsetzungsquoten der Unterweisungen bzw. der Kenntnisse von branchenspezifischen Anlässen für arbeitsmedizinische Vorsorge fällt schwer, da hier zu selten getrennt für einzelne Betreuungsformen berichtet wird [1]. Hinzu kommt, dass die Datenlage insbesondere für Kleinstunternehmen unzureichend ist und Vergleiche nur bedingt möglich sind, weil sich die Definition von Kleinstunternehmen im Hinblick auf die Beschäftigtenzahl in den Studien unterscheidet [19].
In der vorliegenden Studie zeigte sich beim Vergleich der KPZT3-Gruppe versus Unternehmen mit anderen Betreuungsformen, dass mit allen untersuchten Betreuungsformen, ein zufriedenstellendes bis gutes Arbeitsschutzniveau erreicht werden konnte. In beiden Gruppen hatten über 80 % ein mittleres bis hohes Arbeitsschutzniveau, wobei in der VG signifikant mehr Unternehmen ein hohes Arbeitsschutzniveau hatten als in der KPZT3-Gruppe (44,5 %; 36,3 %; p < 0,05). Dies ist darauf zurückzuführen, dass in der VG die Umsetzungsquoten der GBU und der Unterweisung signifikant höher lagen. Getrennt nach Branche zeigten sich bei Betrachtung des Arbeitsschutzniveaus keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen der KPZ-Gruppe und der VG.

Stärken und Schwächen

Stärken der Interventionsstudie waren die hohe Anzahl der teilnehmenden Unternehmen an den verschiedenen Befragungswellen zwischen 2018 und 2022 und die über den gesamten Zeitraum hohen Responsequoten. Zusätzlich konnten die Befragungszeiträume im Rahmen des Follow-up eingehalten werden, so dass alle Unternehmen mit dem gleichen zeitlichen Abstand zu den Interventionen befragt wurden. Für die VG wurde mit dem Zeitpunkt der Stichprobenziehung und der Durchführung der Befragung eine vergleichbare Situation hergestellt, so dass eine Vergleichbarkeit der Angaben gegeben ist. Allerdings wurden die Befragungen und Interventionen in der KPZ-Gruppe zum großen Teil während der Jahre 2019 bis 2022 durchgeführt und in der VG im Jahr 2019, sodass die KPZT3-Gruppe eher von den pandemischen Auswirkungen betroffen war, was die Ergebnisse beeinflusst haben könnte. Allerdings haben wir keinen Hinweis darauf, in welche Richtung diese Beeinflussung erfolgt sein könnte. Aus unserer Sicht ist beides möglich: Die Pandemie könnte die Sensibilität für das Thema Arbeitsschutz erhöht und zu einer größeren Motivation in der KPZT3-Gruppe geführt haben. Andererseits könnte es durch die vermehrte Belastung durch die Pandemie zu einer Überforderung und damit zu einer reduzierten Motivation gekommen sein. Diese Schwäche der Studie sollte bei der Interpretation der Daten berücksichtigt werden.
Eine weitere Stärke der Studie ist die Kombination aus prospektiver Befragung und Querschnittbefragung mit einer Vergleichsgruppe. So konnte das Arbeitsschutzniveau der KPZT3-Gruppe, das im Rahmen der alternativen Betreuung durch Kompetenzzentren erreicht wurde, verglichen werden mit dem Arbeitsschutzniveau, welches durch Regelbetreuung bzw. alternativer Betreuung in der VG erreicht wurde.
Limitationen der Studie waren, dass keine Randomisierung der zu vergleichenden Gruppen möglich war, da die Unternehmer(innen) sowohl in der KPZT3-Gruppe als auch in der VG ihre Betreuungsform selbst gewählt haben und dass die Responsequoten der KPZT3-Gruppe und der VG unterschiedlich waren (79,9 %; 15,6 %). Die geringe Responsequote der VG könnte darauf hindeuten, dass sich vor allem Unternehmen beteiligt haben, die bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes besonders motiviert und engagiert waren. Der Unterschied bezüglich des Arbeitsschutzniveaus zwischen der KPZT3-Gruppe und der VG wird somit wahrscheinlich überschätzt.
Zum Summenscore Arbeitsschutzniveau ist anzumerken, dass die dazu verwendeten Fragen nach Kenntnis und Durchführung der gesetzlichen Vorgaben im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz in beiden Gruppen auf Selbstangaben der Unternehmen beruhen und dass die Qualität, der Umsetzungsgrad oder die Nachhaltigkeit der Maßnahmen bezüglich der GBU oder der Unterweisung nicht erfasst wurde. Hier könnten Unterschiede zwischen beiden Gruppen bestehen, die in unserem Studiendesign nicht aufgedeckt werden konnten. Weiterhin ist zu der höchsten Kategorie des Scores anzumerken, dass sich diese Kategorie zwar auf den höchsten bzw. zweithöchsten Punktwert bezog, dass aber der verwendete Begriff „hohes“ Arbeitsschutzniveau aufgrund der Selbstangaben eine nicht vorhandene Qualität vortäuschen könnte.

Schlussfolgerung

Die Ergebnisse der Interventionsstudie deuten darauf hin, dass das KPZ-Modell eine Betreuungsform ist, die von bisher unbetreuten Unternehmen der untersuchten Branchen akzeptiert wird. Die Studie liefert Hinweise, dass sich Lernerfolge bei den Unternehmensleitungen durch die KPZ-Betreuung im Hinblick auf die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Durchführung von Unterweisungen erreichen lassen. Beim Vergleich der Umsetzungsquoten in Unternehmen mit Betreuung durch Kompetenzzentren und anderen Betreuungsformen waren die Ergebnisse weniger eindeutig. Auf Basis der Ergebnisse unserer Studie erscheint es sinnvoll, die Langzeiteffekte der verschiedenen Betreuungsformen auf das betriebliche Arbeitsschutzniveau genauer zu untersuchen.

Danksagung

Wir möchten uns bei den Unternehmen für die Teilnahme und bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe für die Zusammenarbeit sowie bei den beteiligten Betriebsärztinnen, Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit für ihr Engagement bedanken.

Einhaltung ethischer Richtlinien

Interessenkonflikt

C. Hartung, C. Altenburg, M. Dulon, G. Schedlbauer, K. Schmidt, S. Steinke † und A. Nienhaus geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Alle beschriebenen Untersuchungen am Menschen oder an menschlichem Gewebe wurden mit Zustimmung der zuständigen Ethikkommission, im Einklang mit nationalem Recht sowie gemäß der Deklaration von Helsinki von 1975 (in der aktuellen, überarbeiteten Fassung) durchgeführt. Von allen beteiligten Patient/-innen liegt eine Einverständniserklärung vor.
Open Access Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz veröffentlicht, welche die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und Wiedergabe in jeglichem Medium und Format erlaubt, sofern Sie den/die ursprünglichen Autor(en) und die Quelle ordnungsgemäß nennen, einen Link zur Creative Commons Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden.
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Literatur
1.
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Metadaten
Titel
Evaluation der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung von Kleinstbetrieben in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege durch Kompetenzzentren
verfasst von
Christofer Hartung
Christiane Altenburg
Madeleine Dulon
Grita Schedlbauer
Kristina Schmidt
Susanne Steinke
Albert Nienhaus
Publikationsdatum
07.11.2023
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Ergonomie / Ausgabe 2/2024
Print ISSN: 0944-2502
Elektronische ISSN: 2198-0713
DOI
https://doi.org/10.1007/s40664-023-00522-z

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