Erschienen in:
30.04.2015 | praxis
Keine Heilbehandlung
Fotodokumentation: Gebühr und/oder Sachkosten
verfasst von:
Springer-Verlag
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
|
Ausgabe 5/2015
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Auszug
Analogberechnung gemäß § 6 (1) der GOZ ist der verordnungskonforme Weg, um Vergütung für nicht in den Gebührenverzeichnissen der GOZ und GOÄ aufgeführte Leistungen geltend zu machen. „Fotodokumentation“ ist eine weder in dem Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) noch in dem der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) aufgeführte Leistung. Und das mit gutem Grund: Dokumentation ist im Grunde keine Heilbehandlung. Ohne dokumentierte Auswertung gibt es keinen Gebührenansatz, weder analog noch zutreffend. …