Erschienen in:
10.10.2023 | Leitthema
Fünf Jahre neue Musterweiterbildungsordnung
Wo stehen wir heute?
verfasst von:
Prof. Dr. Dr. Matthias Schneider, FEBOMFS
Erschienen in:
Die MKG-Chirurgie
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Ausgabe 4/2023
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Zusammenfassung
Die ärztliche Weiterbildung beinhaltet das Erlernen spezieller ärztlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten nach abgeschlossenem Studium der Humanmedizin und ärztlicher Approbation. Sie erfolgt in strukturierter Form und kann zur Qualifikation als Fachärztin bzw. Facharzt, zu einer Spezialisierung oder einer Zusatzweiterbildung führen. Die vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte und -zeiten sind Mindestanforderungen. Die Weiterbildungszeiten verlängern sich individuell, wenn die Weiterbildungsinhalte in der Mindestzeit nicht erlernt werden können. Der Abschluss der dokumentierten Weiterbildung wird auf Grundlage der vom Weiterbildungsbefugten erstellten Zeugnisse und einer Prüfung beurteilt. Für die ärztliche Weiterbildung sind die Landesärztekammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts für alle Angelegenheiten zuständig.