Erschienen in:
03.10.2015 | praxis
Ergänzungsleistungen — Der gangbare Weg
Gleichartige Kronenversorgung
verfasst von:
Dr. Dr. Alexander Raff
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 10/2015
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Zusammenfassung
Die Regelversorgung eines erhaltungswürdigen Zahnes mit einer Krone ist nach den Zahnersatzrichtlinien definiert. Die Regelversorgungskrone ist eine metallische Krone, die im Verblendbereich (Oberkiefer Zähne 15–25, Unterkiefer Zähne 34–44) vestibulär verblendet wird. Werden andere Kronenversorgungen vorgenommen als diese, so sind diese als gleichartig einzustufen. In diesen Fällen ist der Teil 2 des Heil- und Kostenplanes vom Zahnarzt verpflichtend auszufüllen.