Erschienen in:
16.01.2015 | aktuell
Bundeskabinett beschließt Versorgungsstärkungs- und Präventionsgesetz
Gröhe: „MVZ sind wichtige Ergänzung zur Einzelpraxis“
verfasst von:
sas
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
|
Ausgabe 1/2015
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Auszug
Zwei auf einen Streich: Noch kurz vor Weihnachten hat das Bundeskabinett das Versorgungsstärkungsgesetz und das Präventionsgesetz beschlossen. Damit ist der Weg frei für den Bundestag, über die beiden Reformen zu entscheiden. Mit beiden Gesetzen soll die gesundheitliche Versorgung der Menschen in Deutschland verbessert werden. Das Präventionsgesetz dient der Förderung der Gesunderhaltung in allen Lebensbereichen. Die Bundesregierung sieht dafür rund eine halbe Milliarde Euro vor. „Dies war ein echter Kraftakt und bedeutet die Verdopplung der Mittel“, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe nach dem Kabinettsbeschluss in Berlin. Auf die flächendeckende medizinische Versorgung zielt das Versorgungsstärkungsgesetz, das nun auf den Weg gebracht wurde (siehe DFZ- Titelthema ab Seite 12). Das Gesetz zielt darauf ab, die medizinische Versorgung auch in ländlichen Gebieten auf hohem Niveau sicherzustellen. Dafür sind einerseits so genannte Strukturmaßnahmen geplant, um einen stärkeren Anreiz für die Niederlassung von Ärzten zu geben, andererseits sollen aber auch Medizinische Versorgungszentren (MVZ) künftig sowohl arztgruppengleich als auch von den Kommunen eingerichtet werden können. Ein Widerspruch zur flächendeckenden Versorgung sind die MVZ-Strukturen für den Gesundheitsminister nicht: Mit den MVZ würden für junge Mediziner Anreize geschaffen, in ländlichen Gebieten zu arbeiten. „Die jungen Ärzte möchten eine gemeinschaftliche Berufsausübung und auch in Teilzeit und angestellt arbeiten“, sagte Gröhe. „MVZ sind eine wichtige Ergänzung jenseits der Einzelpraxis.“ …