Erschienen in:
02.02.2016 | praxis
Gut, besser — PRAXISHANDBUCH print und online
verfasst von:
Springer-Verlag Berlin Heidelberg
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 2/2016
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Auszug
Diese „Masche“ ist eigentlich ganz alt, nur in einer neuen Form, die doch stark verwundert und missbilligt werden muss. Eine große Versicherung sagt, die Leistung nach Nummer xyz der Gebührenordnung (GOZ) könne sie im Rahmen der durchgeführten Behandlung nicht berücksichtigen, da anhand der vorgelegten Unterlagen nicht erkennbar sei, dass die Maßnahme notwendig gewesen wäre. Da fragt sich der Zahnarzt: Wie soll das auch erkennbar sein anhand der Unterlage „zahnärztliche Liquidation“? Dazu ist eine Rechnung nicht gedacht. …