Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bescheinigt Propranolol (Hemangiol®) einen „erheblichen“ Zusatznutzen, und zwar in der Behandlung einer bestimmten Gruppe von Säuglingen mit proliferativen infantilen Hämangiomen. Entschieden hat der G-BA zugunsten des Betablockers unter anderem auf der Basis des Dossiers des Herstellers sowie der Dossierbewertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).
02.03.2015 | Hauterkrankungen in der Hausarztpraxis | Nachrichten | Online-Artikel