Erschienen in:
30.01.2015 | politik
Berufspolitische Termini
Honorarvereinbarung nach Paragraf 2 GOZ
verfasst von:
mf
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
|
Ausgabe 2/2015
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Auszug
Es gibt in der GOZ 2012 viele Behandlungsmaßnahmen, bei denen ein Berechnungsfaktor über 3,5 notwendig ist, um ein Honorar auf BEMA-Niveau zu erreichen. Wenn zahnärztliche Leistungen aber selbst mit dem maximal möglichen Steigerungssatz von 3,5 nicht mehr wirtschaftlich, ausreichend und angemessen vergütet sind, gibt es laut Paragraf 2 die Möglichkeit einer „Abweichenden Honorarvereinbarung“. Dieser Vertrag zwischen Zahnarzt und Patient muss vor der Behandlung schriftlich aufgesetzt werden und die Feststellung enthalten, dass eine Erstattung des Honorars durch Erstattungsstellen möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist. …