Erschienen in:
04.09.2023 | In Kürze
In Kürze
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 9/2023
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Auszug
EU-Quecksilberverordnung-- Wenngleich 2019 die Bundesregierung dafür plädiert hat, den Einsatz von Quecksilberamalgam weiter zu ermöglichen, verkündete die EU-Kommission im Juli, dieses von 2025 an verbieten zu wollen. "Wie die Weltgesundheitsorganisation WHO und die FDI als Sprecher aller nationalen Zahnärzteorganisationen unterstützen wir ausdrücklich ein Herunterfahren der Verwendung von Amalgam", sagt Dr. Frank Wuchold, im FVDZ-Bundesvorstand für Zukunftsfragen der Berufsausübung zuständig. "Doch ein Verbot würde die zahnärztlichen Therapiemöglichkeiten zukünftig wesentlich beeinträchtigen." Betroffen wären insbesondere vulnerable Gruppen wie Pflegebedürftige und Patientinnen und Patienten mit Behinderungen, die oft keine hinreichende Zahnpflege betreiben könnten und bei denen Kompositfüllungen eine wesentlich geringere Lebensdauer hätten, aber auch Patienten mit stark reduziertem Speichelfluss. "Solange keine zuverlässige, weitgehend nebenwirkungsfreie und ebenso kostengünstige Alternative zum Quecksilberamalgam in der EU zugelassen wird, sollte es trotz rückläufigem Einsatz des Materials kein grundsätzliches Verbot geben. Kunststoffe sind, anders als dies die EU-Kommission jetzt feststellt, keineswegs immer eine adäquate Alternative", betont Wuchold. Die Zahl aller Füllungen hat sich seit den 1990er-Jahren fast halbiert. Der Anteil an Amalgamfüllungen lag 2019 bei unter zehn Prozent, sodass 2030 nur noch ein Prozent Amalgam als Füllmaterial verwendet werden könnte. "Für die Umweltbelastung spielt eine derart geringe Amalgamverwendung keine Rolle, eher die Entfernung bestehender Amalgamfüllungen", sagt Wuchold. red …