Erschienen in:
31.03.2015 | politik
Bewertung des geplanten Antikorruptionsgesetzes
Konkrete Gegenleistung und Abreden sind strafbar
verfasst von:
RA Dr. Oliver Pragal, LL.M.
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 4/2015
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Zusammenfassung
Der kürzlich vom Bundesjustizministerium präsentierte Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen zu Paragraf 299 des Strafgesetzbuches (StGB) sorgt derzeit nicht nur vielfach für Gesprächsstoff, sondern insbesondere in der Ärzteschaft für einige Verunsicherung. Eine nähere Betrachtung zeigt indessen, dass redlich agierende Ärzte keine Angst vor dem hinreichend eng und bestimmt formulierten Straftatbestand haben müssen.