Erschienen in:
16.01.2015 | praxis
Klage abgewiesen
Negativurteil zur Nr. 2197 bei Kompositrestaurationen
verfasst von:
Springer-Verlag
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 1/2015
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Auszug
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass eine Nebeneinanderberechnung der Nummern 2080 (Kompositrestauration) und 2197 (adhäsive Befestigung) nicht möglich ist. Der Kläger, vertreten durch den DGB-Rechtsschutz, hatte die Postbeamtenkrankenkasse auf 50-prozentige Erstattung einer Nummer 2197 GOZ zum Einfachsatz (3,66 Euro) verklagt. Die Klage wurde abgewiesen, ist aber noch nicht rechtskräftig. …