Zusammenfassung
Gerade im durch schnellen Standort- und Mitarbeiterwechsel gekennzeichneten Honorararztwesen kommt es auf eine zeitnahe Überprüfungsmöglichkeit vorgelegter Urkunden und Qualifikationen durch den Auftraggeber an. Fehlende institutionelle Strukturen machen dies jedoch praktisch unmöglich. Neben der Approbation sollten Facharzturkunde, Zeugnisse über Zusatzbezeichnungen, Fachkunden und andere wesentliche Nachweise dem Auftraggeber im Original vorgelegt werden. Aber damit ist der notwendigen Sorgfalt noch nicht Genüge getan. Medizinprodukte-Betreiberverordnung und Medizinprodukte-Gesetz, Röntgenverordnung, Infektionsschutzgesetz und andere gesetzliche Regelungen gilt es von Honorararzt und Auftraggeber zu beachten. Zusätzlich bestimmen sogenannte »weiche« Faktoren die Qualität und das Verhältnis zwischen den Partner Honorararzt – Agentur – Auftraggeber – Patient. Ein neu entwickeltes Zertifikat für Honorarärzte soll langfristig die Praktikabilität honorarärztlicher Tätigkeit erhöhen