Erschienen in:
08.01.2024 | Rechtsprechung
Rechtsreport
verfasst von:
Prof. Dr. Dr. R. Dettmeyer
Erschienen in:
Rechtsmedizin
|
Ausgabe 1/2024
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Auszug
Seit dem 01.01.2023 gilt der neue § 1358 BGB. Tritt bei einem Patienten ein akutes Ereignis auf, z. B. ein Verkehrsunfall, ein Apoplex, eine schwerwiegende Infektion und wird der Patient dann entscheidungsunfähig, so gab es für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner zuvor nur die Möglichkeit der Vorlage einer Vollmacht. Konnte eine Vollmacht nicht vorgelegt werden, so musste „unverzüglich“ eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden. Eine solche Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung musste im Regelfall am nächsten Werktag erfolgen. Unabhängig vom Zustand des Patienten galt bis zum Einrichten dieser Betreuung und einer evtl. Entscheidung, dass das Leben des entscheidungsunfähigen Patienten in jedem Fall erhalten werden musste. …