Erschienen in:
30.04.2015 | praxis
Ergänzungsleistungen — Der gangbare Weg
Richtige Berechnung von dentinadhäsiven Aufbaufüllungen nach der GOZ
verfasst von:
Dr. Dr. Alexander Raff
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 5/2015
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Zusammenfassung
„Aufbaufüllungen“ werden nach der GOZ 2012 mit der GOZ-Nr. 2180 als Maßnahmen zur „Vorbereitung eines zerstörten Zahnes mit plastischem Aufbaumaterial zur Aufnahme einer Krone“ berechnet. Dabei ist es in der GOZ gleichgültig, aus welchem plastischen Material diese Füllungen gemacht werden, allerdings ist für die Anwendung der adhäsiven Befestigung zusätzlich die GOZ-Nr. 2197 berechnungsfähig.